FDPEuropäischer Gerichtshof

Glücksspielvertrag neu denken

Wolfgang Kubicki
13.06.2014

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass der Sonderweg Schleswig-Holsteins bei Glücksspielen im Internet den deutschen Glücksspielstaatsvertrag nicht verletzt. FDP-Landtagsfraktionschef Wolfgang Kubicki sieht den Kurs der Liberalen bestätigt. Er forderte die anderen Bundesländer auf, noch in diesem Sommer einen neuen Vertrag nach dem schleswig-holsteinischen Modell zu vorzulegen.

Für Kubicki ist klar: Die Vorwürfe gegen das liberale Glücksspielmodell aus Schleswig-Holstein, dass dieses das Spieleverbot der anderen Länder gefährde, sind unbegründet. Er verwies allerdings darauf, dass die EU-Kommission schon Bedenken am deutschen Glücksspielstaatsvertrag angemeldet habe. "Die nächsten Vorlagefragen aus Deutschland liegen schon beim EuGH. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die EU-Ebene den Vertrag endgültig kippt", erklärte er. Die Ministerpräsidenten forderte er deshalb auf, Vernunft anzunehmen und den Weg für eine pragmatische und nachhaltige Glücksspielregulierung freizumachen.

Auch der CDU-Landtagsfraktionschef Hans-Jörn Arp kritisierte, dass die Koalition aus SPD, Grünen und SSW mit dem Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag fast 200 Millionen Euro Einnahmen aus Sportwetten an die anderen Bundesländer verschenkt habe. "Dieses Geld hätten wir für Infrastruktur, Lehrer und Sportstätten jetzt gut brauchen können", stellte er klar. Der Auftakt der Fußballweltmeisterschaft in Brasilien mache das Scheitern des Glücksspielstaatsvertrages noch einmal besonders deutlich, so sein Fazit: "Fußballbegeisterte in ganz Deutschland wetten im Internet. Erfolgreich reguliert ist das bisher nur in Schleswig-Holstein."

Hintergrund

Die FDP- und CDU-Fraktionen in Schleswig-Holstein ernteten Kritik von den anderen Ländern wegen der Einführung einer pragmatischen Glücksspielregulierung. Ihr liberales Glücksspiel-Gesetz wurde 2013 von der neuen Koalition aus SPD, Grünen und SSW gekippt und mit Übergangsregelungen zum deutschen Glücksspielstaatsvertrag ersetzt. Nach diesem sind öffentliche Glücksspiele im Internet generell verboten, mit Ausnahmen für Lotterien und Sportwetten. Mit ihrem Urteil entkräftet allerdings jetzt der EuGH die Vorwürfe gegen das liberale Modell.

Social Media Button