29.01.2003FDP-FraktionRechtspolitik

FUNKE: FDP fordert Justizministerin auf, das Urteil des BVG

BERLIN. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Gebührenabschlags Ost für Rechtsanwälte in den neuen Bundesländern erklärt der rechtspolitische Sprecher und Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Recht der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer FUNKE:

Die FDP hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Gebührenabschlag Ost begrüßt. Bereits in der vergangenen Wahlperiode haben wir in einem Antrag die Forderung nach sofor-tiger Abschaffung des 10-prozentigen Gebührenabschlags erhoben. Für die Ungleichbehandlung von Rechtsanwälten in Ost und West besteht schon lange kein sachlicher Grund mehr. Die Bundesjustizministerin ist jetzt aufgefordert, das Urteil des Gerichts unverzüglich umzusetzen. Die Begründung der damaligen Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin, aufgrund der unter-schiedlichen Lebensverhältnisse in Ost und West könne sie von ihrer Verordnungsermächtigung keinen Gebrauch machen, ist durch das gestrige Urteil hinfällig geworden. Die Ministerin muss jetzt schnell handeln und mit einer Ministerverordnung den Gebührenabschlag für Rechtsanwälte in den neuen Bundesländern abschaffen. Die Kolleginnen und Kollegen im Osten haben schon viel zu lange auf diese überfällige Änderung gewartet.

Bettina Lauer - Telefon (0 30) 2 27-5 57 36 - pressestelle@fdp-bundestag.de

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