28.01.2016Der Showdown zwischen staatlichen Überwachungsinteressen und den Freiheitsrechten der Bürger geht in die nächste Runde: In Karlsruhe haben die Freien Demokraten ihre Verfassungsbeschwerde gegen die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung (VDS) eingereicht. Im "Zeit"-Gastbeitrag erklären mit Burkhard Hirsch, Gerhart Rudolf Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger drei ehemalige Innen- und Justizminister, warum das Gesetz keinen Bestand haben wird.
Mit der VDS greife die Große Koalition in die Privatsphäre von Millionen Menschen ein, die keinerlei Anlass dafür gegeben hätten, unterstreichen die liberalen Rechtsexperten. Außerdem könne das deutsche Recht die europäische Gesetzgebung nicht einfach übergehen. Die Europäische Grundrechtecharta verlange nach der jüngsten EuGH-Entscheidung, dass bei elektronischen Übermittlungen ein konkreter Anlass zur Speicherung gegeben sein müsse, heben Hirsch, Baum und Leutheusser-Schnarrenberger hervor. "Das gehört zu den fundamentalen Grundregeln des Schutzes der Privatsphäre."
Durch die Auswertung der gespeicherten Daten sei es nämlich möglich, tiefe Einblicke in private Beziehungen aller Art zu gewinnen. Darüber hinaus gefährde das Gesetz die Berufsgeheimnispflichten von Anwälten, Ärzten und Journalisten. "Man kann auch andere Details nicht unberührt lassen: dass über die Funkzellenabfragen Bewegungsprofile unbescholtener Bürger entstehen; dass bei SMS-Nachrichten nicht nur die Verbindungsdaten, sondern auch ihr kompletter Inhalt gespeichert wird", erläutern die FDP-Politiker.
Das Grundproblem liegt aus ihrer Sicht darin, dass sich heute niemand der Benutzung elektronischer Kommunikationstechniken entziehen könne, ohne "ein kontaktloser Einsiedler" zu werden. Dabei müsse es möglich bleiben, vertraulich zu kommunizieren und sich darauf verlassen zu können, dass in die Privatsphäre nur aus einem konkreten, gewichtigen Anlass staatlich eingedrungen werde. "Bedauerlich ist, dass die Koalition es versäumt hat darzulegen, welche Verhaltensweisen oder Tatbestände schon heute über jedermann elektronisch erfasst und verdatet werden", kritisieren die Freien Demokraten. Die technische Fortsetzung werde schließlich zu einer elektronischen Gesamtkontrolle führen. "Darum ist es notwendig, nach Karlsruhe zu gehen. Und darum sind wir der Überzeugung, dass auch dieses Gesetz keinen Bestand haben wird."
Freie Demokraten werden VDS kippen
Der Showdown zwischen staatlichen Überwachungsinteressen und den Freiheitsrechten der Bürger geht in die nächste Runde: In Karlsruhe haben die Freien Demokraten ihre Verfassungsbeschwerde gegen die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung (VDS) eingereicht. Im "Zeit"-Gastbeitrag erklären mit Burkhard Hirsch, Gerhart Rudolf Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger drei ehemalige Innen- und Justizminister, warum das Gesetz keinen Bestand haben wird.
Mit der VDS greife die Große Koalition in die Privatsphäre von Millionen Menschen ein, die keinerlei Anlass dafür gegeben hätten, unterstreichen die liberalen Rechtsexperten. Außerdem könne das deutsche Recht die europäische Gesetzgebung nicht einfach übergehen. Die Europäische Grundrechtecharta verlange nach der jüngsten EuGH-Entscheidung, dass bei elektronischen Übermittlungen ein konkreter Anlass zur Speicherung gegeben sein müsse, heben Hirsch, Baum und Leutheusser-Schnarrenberger hervor. "Das gehört zu den fundamentalen Grundregeln des Schutzes der Privatsphäre."
Durch die Auswertung der gespeicherten Daten sei es nämlich möglich, tiefe Einblicke in private Beziehungen aller Art zu gewinnen. Darüber hinaus gefährde das Gesetz die Berufsgeheimnispflichten von Anwälten, Ärzten und Journalisten. "Man kann auch andere Details nicht unberührt lassen: dass über die Funkzellenabfragen Bewegungsprofile unbescholtener Bürger entstehen; dass bei SMS-Nachrichten nicht nur die Verbindungsdaten, sondern auch ihr kompletter Inhalt gespeichert wird", erläutern die FDP-Politiker.
Am Ende steht die Gesamtkontrolle
Das Grundproblem liegt aus ihrer Sicht darin, dass sich heute niemand der Benutzung elektronischer Kommunikationstechniken entziehen könne, ohne "ein kontaktloser Einsiedler" zu werden. Dabei müsse es möglich bleiben, vertraulich zu kommunizieren und sich darauf verlassen zu können, dass in die Privatsphäre nur aus einem konkreten, gewichtigen Anlass staatlich eingedrungen werde. "Bedauerlich ist, dass die Koalition es versäumt hat darzulegen, welche Verhaltensweisen oder Tatbestände schon heute über jedermann elektronisch erfasst und verdatet werden", kritisieren die Freien Demokraten. Die technische Fortsetzung werde schließlich zu einer elektronischen Gesamtkontrolle führen. "Darum ist es notwendig, nach Karlsruhe zu gehen. Und darum sind wir der Überzeugung, dass auch dieses Gesetz keinen Bestand haben wird."