07.12.2015Die Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht bedroht den Einsatz freier beziehungsweise alternativer Software. Auch Projekten, die für mehr Freiheit im Netz sorgen, könnten daran scheitern. Auch dem Einsatz von Alternativsoftware für fehlerhafte und vom Hersteller nicht mehr aktualisierte Produkte wäre damit ebenfalls ein Riegel vorgeschoben.
Im Jahr 2014 wurde ohne große Beachtung in der Öffentlichkeit vom europäischen Parlament die „Richtlinie über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG“ beschlossen. Im Herbst 2015 erfährt diese Richtlinie durch Veröffentlichungen von Netzaktivisten eine breitere Beachtung. Dass Funkanlagen eine Regulierung benötigen, ist einleuchtend, denn die Freiheit der eigenen Funk-Signale endet im Funk-Nutzungsbereich der Mitnutzer. Aussendungen in benachbarte Funkbänder können zu Problemen beim Flugsicherungsradar, bei Richtfunkverbindungen und vielen anderen Diensten führen.
Der Clou: Heutzutage betreibt fast jeder eine Funkanlage. Jedes WLAN-Gerät ist ein Funk-Sender und gleichzeitig Funk-Empfänger. Die EU-Richtlinie verlangt, dass die Hersteller des Gerätes das gewährleisten müssen, "dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde". Dies gilt für alle Geräte, die in die nicht genauer definierten „Kategorien oder Klassen“ fallen. Damit sind fast alle WLAN-Router sowie viele PCs betroffen.
Die Nutzer und Entwickler von alternativer Software für WLAN-Geräte befürchten nun, dass mit der EU-Regelung das Installieren alternativer Software, die nicht vom Hersteller der Geräte erstellt oder zertifiziert wurde, unterbunden wird. Damit wären viele Projekte, wie beispielsweise Freifunk, in Deutschland nicht mehr möglich. Auch wäre Alternativsoftware für fehlerhafte und vom Hersteller nicht aktualisierte Produkte unzulässig.
Ein Blick in den Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur, die auch für die Funkstörungsbearbeitung zuständig ist, offenbart, dass es zumindest im Jahr 2014 keinen besonderen Handlungsbedarf im Bereich der WLAN-Komponenten gegeben hat. Von 6000 Störungsfällen werden als Haupt-Störungsquellen nur defekte Heizungssteuerungen, Satellitenempfangsanlagen mit unzureichender Dämpfung und Störstrahlungen von DECT-Telefon aufgeführt. Hieraus lässt sich für WLAN-Komponenten keine Regulierungs-Notwendigkeit ableiten. Die unkritischen WLAN-Komponenten sind deshalb von der Regulierung auszunehmen oder in einer Art und Weise zu behandeln, die auch in Zukunft den Einsatz alternativer Software ermöglicht. Die EU-Richtlinie lässt das zu.
EU will freier WLAN-Software an den Kragen
Die EU-Richtlinie zur Freiheit von WLAN-Software sorgt für DiskussionenDie Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht bedroht den Einsatz freier beziehungsweise alternativer Software. Auch Projekten, die für mehr Freiheit im Netz sorgen, könnten daran scheitern. Auch dem Einsatz von Alternativsoftware für fehlerhafte und vom Hersteller nicht mehr aktualisierte Produkte wäre damit ebenfalls ein Riegel vorgeschoben.
Im Jahr 2014 wurde ohne große Beachtung in der Öffentlichkeit vom europäischen Parlament die „Richtlinie über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG“ beschlossen. Im Herbst 2015 erfährt diese Richtlinie durch Veröffentlichungen von Netzaktivisten eine breitere Beachtung. Dass Funkanlagen eine Regulierung benötigen, ist einleuchtend, denn die Freiheit der eigenen Funk-Signale endet im Funk-Nutzungsbereich der Mitnutzer. Aussendungen in benachbarte Funkbänder können zu Problemen beim Flugsicherungsradar, bei Richtfunkverbindungen und vielen anderen Diensten führen.
Der Clou: Heutzutage betreibt fast jeder eine Funkanlage. Jedes WLAN-Gerät ist ein Funk-Sender und gleichzeitig Funk-Empfänger. Die EU-Richtlinie verlangt, dass die Hersteller des Gerätes das gewährleisten müssen, "dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde". Dies gilt für alle Geräte, die in die nicht genauer definierten „Kategorien oder Klassen“ fallen. Damit sind fast alle WLAN-Router sowie viele PCs betroffen.
Mögliche Auswirkungen auf alternative Software
Die Nutzer und Entwickler von alternativer Software für WLAN-Geräte befürchten nun, dass mit der EU-Regelung das Installieren alternativer Software, die nicht vom Hersteller der Geräte erstellt oder zertifiziert wurde, unterbunden wird. Damit wären viele Projekte, wie beispielsweise Freifunk, in Deutschland nicht mehr möglich. Auch wäre Alternativsoftware für fehlerhafte und vom Hersteller nicht aktualisierte Produkte unzulässig.
Reale Gefahr durch WLAN-Komponenten?
Ein Blick in den Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur, die auch für die Funkstörungsbearbeitung zuständig ist, offenbart, dass es zumindest im Jahr 2014 keinen besonderen Handlungsbedarf im Bereich der WLAN-Komponenten gegeben hat. Von 6000 Störungsfällen werden als Haupt-Störungsquellen nur defekte Heizungssteuerungen, Satellitenempfangsanlagen mit unzureichender Dämpfung und Störstrahlungen von DECT-Telefon aufgeführt. Hieraus lässt sich für WLAN-Komponenten keine Regulierungs-Notwendigkeit ableiten. Die unkritischen WLAN-Komponenten sind deshalb von der Regulierung auszunehmen oder in einer Art und Weise zu behandeln, die auch in Zukunft den Einsatz alternativer Software ermöglicht. Die EU-Richtlinie lässt das zu.