23.05.2018Veysel Ok, Anwalt von Deniz Yücel und Partner der liberalen Stiftung, steht in der Türkei vor Gericht, weil er vor über zwei Jahren in einem Interview die türkische Justiz kritisiert hatte. In einem exklusiven Gastbeitrag für freiheit.org zeichnet er den Werdegang des Prozesses nach. Für ihn ist eindeutiger denn je: "In der Türkei von heute gibt es keine Meinungsfreiheit; das Justizwesen ist nicht mehr problematisch, es ist mittlerweile das Problem selbst."
Nach seiner Kritik am Justizwesen ließ der türkische Präsident eine Strafanzeige gegen den Rechtsanwalt erstatten. "Ich wurde beschuldigt, gegen den einst berühmt-berüchtigten Paragraphen 301 verstoßen zu haben. Dieser Gummiparagraph stellt die 'Beleidigung der türkischen Nation, des Staates der türkischen Republik und der Institutionen und Organe des Staates' unter Strafe und wurde in der Vergangenheit vielfach dafür benutzt, kritische Stimmen wie den Literaten Orhan Pamuk oder den armenischen Journalisten Hrant Dink mundtot zu machen", erklärt Ok.
In der Zeit zwischen dem Erscheinen des Interviews und der Strafanzeige kam der gescheiterte Putschversuch von Teilen des türkischen Heeres. "Als Folge dessen wurden im Ausnahmezustand hunderte von Journalisten verhaftet und inhaftiert", erinnert Ok. "Es lag also viel Arbeit vor mir als Anwalt. Ich übernahm die Verteidigung vieler renommierter Journalisten, dutzende Fälle trug ich zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH)." Es gebe allerdings einen hohen Preis, den man als Anwalt von Journalisten in solchen Zeiten zahlen müsse: Dazu gehörten öffentliche Hetzkampagnen, Drohungen und allgemeine Druckausübung. "Und diese Strafanzeige aufgrund eines Interviews gehört ebenfalls zum Preis, den man mir zum Bezahlen vorlegt." Der Prozessbeginn sei für ihn ein Novum in seinem Leben als Anwalt gewesen: "Ich, der stets das Recht der Anderen auf freie Meinungsäußerung verteidigte, saß nun auf der Anklagebank und musste mich selbst verteidigen."
Erdogan geht gegen Verteidiger der Pressefreiheit vor
Veysel Ok, Anwalt von Deniz Yücel und Partner der FNF. Bild: Veysel Ok, adaptiert.Veysel Ok, Anwalt von Deniz Yücel und Partner der liberalen Stiftung, steht in der Türkei vor Gericht, weil er vor über zwei Jahren in einem Interview die türkische Justiz kritisiert hatte. In einem exklusiven Gastbeitrag für freiheit.org zeichnet er den Werdegang des Prozesses nach. Für ihn ist eindeutiger denn je: "In der Türkei von heute gibt es keine Meinungsfreiheit; das Justizwesen ist nicht mehr problematisch, es ist mittlerweile das Problem selbst."
Nach seiner Kritik am Justizwesen ließ der türkische Präsident eine Strafanzeige gegen den Rechtsanwalt erstatten. "Ich wurde beschuldigt, gegen den einst berühmt-berüchtigten Paragraphen 301 verstoßen zu haben. Dieser Gummiparagraph stellt die 'Beleidigung der türkischen Nation, des Staates der türkischen Republik und der Institutionen und Organe des Staates' unter Strafe und wurde in der Vergangenheit vielfach dafür benutzt, kritische Stimmen wie den Literaten Orhan Pamuk oder den armenischen Journalisten Hrant Dink mundtot zu machen", erklärt Ok.
In der Zeit zwischen dem Erscheinen des Interviews und der Strafanzeige kam der gescheiterte Putschversuch von Teilen des türkischen Heeres. "Als Folge dessen wurden im Ausnahmezustand hunderte von Journalisten verhaftet und inhaftiert", erinnert Ok. "Es lag also viel Arbeit vor mir als Anwalt. Ich übernahm die Verteidigung vieler renommierter Journalisten, dutzende Fälle trug ich zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH)." Es gebe allerdings einen hohen Preis, den man als Anwalt von Journalisten in solchen Zeiten zahlen müsse: Dazu gehörten öffentliche Hetzkampagnen, Drohungen und allgemeine Druckausübung. "Und diese Strafanzeige aufgrund eines Interviews gehört ebenfalls zum Preis, den man mir zum Bezahlen vorlegt." Der Prozessbeginn sei für ihn ein Novum in seinem Leben als Anwalt gewesen: "Ich, der stets das Recht der Anderen auf freie Meinungsäußerung verteidigte, saß nun auf der Anklagebank und musste mich selbst verteidigen."
Den Gastbeitrag in voller Länge können Sie hier lesen. (ch)