FDPVermittlungsverfahren beginnt

Digitalpakt: Nationale Kraftanstrengung nötig

SchulklasseFreie Demokraten wollen auch in Köpfe und Qualität investieren.
30.01.2019

Der Bundestag hat ihn schon beschlossen. Doch der Digitalpakt droht im Vermittlungsausschuss zu platzen. 16 Ministerpräsidenten werden am Mittwochabend 16 Abgesandten des Bundestages gegenübersitzen, um darüber zu diskutieren. Im Bund-Länder-Streit hoffen die Freien Demokraten auf ein schnelle Einigung. Die FDP-Bildungspolitikerin Katja Suding richtete einen dringenden Appell an den Vermittlungsausschuss, "dass man da eigene Befindlichkeiten zurückstellt". Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, sagte über die geplante Grundgesetzänderung: "Wir müssen in der Lage sein, innerhalb Februar zu einer Lösung zu kommen."

Bei der Bildung sei eine "nationale Kraftanstrengung" nötig, sagt Suding. "Wir wollen auch in Köpfe und Qualität investieren." Selbst wenn der geplante, derzeit auf Eis liegende Digitalpakt Schule komme, gelte: "Für uns ist das noch nicht alles." Die FDP hat schon Ideen für weitere Großprojekte: Zum Beispiel eine Offensive für die naturwissenschaftlichen Fächer. Eine weitere für die berufliche Bildung. Man wolle, so FDP-Bildungspolitikerin Katja Suding, einheitliche Bildungsstandards für alle Fächer in ganz Deutschland schaffen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, mahnt: "Wir brauchen die Reform, damit wir die massiven Defizite in unserer Bildungspolitik beheben können." Kritikern und Bedenkenträgern hält er entgegen: Die Grundgesetzänderung bedeute nicht das Ende des Föderalismus.

"Föderalismus bewahrt man nicht, indem man ihn konserviert, wie er früher einmal war", sagt Buschmann an die Adresse von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der die Grundgesetzänderung für überflüssig hält. Es gehe um die Möglichkeit des Bundes, mitzufinanzieren und sich darüber zu verständigen, was mit dem Geld passieren soll: In einem modernen Bildungsföderalismus müssen Dinge gemeinsam angepackt werden.

Hintergrund

Bisher ist die Bildung fast ausschließlich Ländersache, das sogenannte Kooperationsverbot untersagt dem Bund die Mitfinanzierung im Bildungsbereich. Eingeführt hat dieses Verbot ebenfalls eine große Koalition - 2006 unter Merkel. Mit der angestoßenen Reform des Bildungsföderalismus gibt es nun einen Durchbruch: Große Koalition, FDP und Grüne haben sich auf eine Grundgesetzänderung geeinigt und im Bundestag beschlossen. Strittig war, wie weit das Kooperationsverbot tatsächlich gelockert würde. Freie Demokraten und Grüne wollten, dass der Bund nicht nur in die Infrastruktur von Schulen in allen Kommunen investieren darf - wie von der Koalition vorgeschlagen - , sondern auch in Personal.

Nun soll der betreffende Artikel 104c so geändert werden, dass der Bund "Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren" darf. Weil von "Kosten" und nicht von "Sachkosten" die Rede ist, kann der Bund jetzt auch in "pädagogische Köpfe und in Weiterbildungsmaßnahmen" investieren. Der Bundesrat hat diesen Kompromiss abgelehnt. Erstmals seit 2016 ist daher ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat nötig.

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