06.08.2015Das Spannungsverhältnis zwischen Menschenrechten und der Todesstrafe ist das Forschungsfeld von Anup Surendranath, Verfassungsrechtsexperte an der Juristischen Universität Neu Delhi. Surendranath hat im Rahmen eines Forschungsprojekts, das von der Stiftung für die Freiheit mit finanziert wird, Daten zu allen 385 in Indien zum Tode Verurteilten gesammelt und ausgewertet. Programmkoordinatorin Dona John interviewte den Wissenschaftler und Aktivisten für "freiheit.org".
Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass dem Recht auf Leben höchste Priorität zukommt und deshalb die Todesstrafe nur in den „seltensten von seltenen Fällen“ verhängt werden darf. Dennoch steigt die Zahl der Todesurteile. Das Problem sei, dass "es keine klare Definition gibt, wann ein Fall als 'seltenster von seltenen Fällen' gilt", berichtet Surendranath. "Dies ist ein großes Problem, denn bei einer derart irreversiblen Strafe sollte genau festgelegt sein, wann sie verhängt werden darf." Der Oberste Gerichtshof selbst habe eingeräumt, dass dem Prinzip nicht immer Folge geleistet werde und es in manchen Fällen fälschlicher Weise zur Aufrechterhaltung von Todesurteilen herangezogen worden sei.
Die Todesstrafe werde meistens in Fällen verhängt, die lokal für Aufsehen gesorgt hätten, erklärte Surendranath. Die Familien der Täter seien bereits stigmatisiert. Er berichtete: "Oft werden die Familien boykottiert oder aus der Dorfgemeinschaft ausgestoßen und gezwungen, ihr Zuhause zu verlassen. Manche Familien brechen aus Scham jeglichen Kontakt zum Verurteilten ab."
Surendranath hofft, dass sein Forschungsbericht, der Teil eines durch die EU geförderten Projektes zu Polizeireformen in Südasien ist, "Diskussionen um die Todesstrafe in Indien beeinflussen wird". Diese Studie sei jedoch erst der Anfang, denn es gebe über die Todesstrafe in Indien noch viel herauszufinden. "Ich hoffe also, dass ich in Zukunft auf dieser Studie aufbauen kann", erklärte er.
Die Todesstrafe in Indien
Die Todesstrafe in IndienDas Spannungsverhältnis zwischen Menschenrechten und der Todesstrafe ist das Forschungsfeld von Anup Surendranath, Verfassungsrechtsexperte an der Juristischen Universität Neu Delhi. Surendranath hat im Rahmen eines Forschungsprojekts, das von der Stiftung für die Freiheit mit finanziert wird, Daten zu allen 385 in Indien zum Tode Verurteilten gesammelt und ausgewertet. Programmkoordinatorin Dona John interviewte den Wissenschaftler und Aktivisten für "freiheit.org".
Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass dem Recht auf Leben höchste Priorität zukommt und deshalb die Todesstrafe nur in den „seltensten von seltenen Fällen“ verhängt werden darf. Dennoch steigt die Zahl der Todesurteile. Das Problem sei, dass "es keine klare Definition gibt, wann ein Fall als 'seltenster von seltenen Fällen' gilt", berichtet Surendranath. "Dies ist ein großes Problem, denn bei einer derart irreversiblen Strafe sollte genau festgelegt sein, wann sie verhängt werden darf." Der Oberste Gerichtshof selbst habe eingeräumt, dass dem Prinzip nicht immer Folge geleistet werde und es in manchen Fällen fälschlicher Weise zur Aufrechterhaltung von Todesurteilen herangezogen worden sei.
Familien der Verurteilten haben es schwer
Die Todesstrafe werde meistens in Fällen verhängt, die lokal für Aufsehen gesorgt hätten, erklärte Surendranath. Die Familien der Täter seien bereits stigmatisiert. Er berichtete: "Oft werden die Familien boykottiert oder aus der Dorfgemeinschaft ausgestoßen und gezwungen, ihr Zuhause zu verlassen. Manche Familien brechen aus Scham jeglichen Kontakt zum Verurteilten ab."
Neue Debatte über Todesstrafe anstoßen
Surendranath hofft, dass sein Forschungsbericht, der Teil eines durch die EU geförderten Projektes zu Polizeireformen in Südasien ist, "Diskussionen um die Todesstrafe in Indien beeinflussen wird". Diese Studie sei jedoch erst der Anfang, denn es gebe über die Todesstrafe in Indien noch viel herauszufinden. "Ich hoffe also, dass ich in Zukunft auf dieser Studie aufbauen kann", erklärte er.