15.01.2018Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz mache die Große Koalition private Unternehmen zu Hilfssheriffs, kritisiert FDP-Vize Wolfgang Kubicki im Beitrag für Tagesspiegel Causa. Diese Teilprivatisierung der Rechtspflege lehnen die Freien Demokraten ab. Mit dem Gesetz hätten Union und SPD ein wichtiges rechtsstaatliches Prinzip faktisch auf den Kopf gestellt, konstatiert der Jurist. "Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz greift auch auf eine Art und Weise in die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit ein, dass wir uns die erschreckende Frage stellen müssen, welches Verhältnis insbesondere der Bundesjustizminister eigentlich zum Grundgesetz hat", rügt Kubicki.
Der FDP-Vize weist auf die bereits spürbaren Folgen des Gesetzes: "Dass in der Bundesrepublik Gerichte nach Recht und Gesetz entscheiden, ob Äußerungen strafbar sind oder nicht, ist seit der Einführung des NetzDG nicht mehr unmissverständlich zu bejahen." Stattdessen müssten Internetplattformen als verlängerter Arm der Strafverfolgungsbehörden fungieren. "Hierbei werden die Anbieter sozialer Netzwerke als Judikative und Exekutive gleichermaßen eingesetzt, da sie a) nicht nur rechtlich bewerten sollen, ob auf ihrer Internetseite die Grenze des noch Zulässigen übertreten wurde, sondern b) auch noch gleich verpflichtet werden, die entsprechende Sanktion selbst zu vollziehen – also den als rechtswidrig befundenen Post, Tweet etc. zu löschen", erläutert er.
Die Fähigkeit der Netzunternehmen zur objektiven Bewertung der Sachverhalte sieht Kubicki durch den Zustand kompromittiert, dass Mängel bei ihrer privaten Rechtsdurchsetzung ein saftiges Bußgeld zur Folge hätten. Deshalb tendierten die Konzerne verständlicherweise dazu, im Zweifel gegen den Angeklagten zu urteilen und Inhalte vorsorglich aus dem Netz zu entfernen, stellt der FDP-Vize fest. "Damit werden die Betroffenen gleichzeitig ihres Rechtsschutzes beraubt – denn ein geordnetes Verfahren, bei dem der Betroffene angehört wird, ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen", bemängelt er.
Unstrittig sei, dass Beleidigungen und Schmähungen auch im Internet konsequent verfolgt werden müssten, betont Kubicki. "Unstrittig sollte aber auch sein, dass die Meinungsfreiheit in unserem Rechtstaat ein hohes Gut ist – für eine Demokratie ist sie konstituierend." Deren Schutz sei eine Kernaufgabe des Rechtsstaates, die nicht privatisiert werden dürfe. "Wer will, dass diese Aufgabe nun von Konzernen übernommen werden soll, betreibt die Kapitulation des Rechtsstaates. Deswegen muss das NetzDG abgeschafft werden.", fordert er. (ch)
Der Rechtsstaat muss die Meinungsfreiheit schützen
Die FDP lehnt die Privatisierung des Rechtsstaates ab. Bild: Rawpixel / Shutterstock.comMit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz mache die Große Koalition private Unternehmen zu Hilfssheriffs, kritisiert FDP-Vize Wolfgang Kubicki im Beitrag für Tagesspiegel Causa. Diese Teilprivatisierung der Rechtspflege lehnen die Freien Demokraten ab. Mit dem Gesetz hätten Union und SPD ein wichtiges rechtsstaatliches Prinzip faktisch auf den Kopf gestellt, konstatiert der Jurist. "Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz greift auch auf eine Art und Weise in die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit ein, dass wir uns die erschreckende Frage stellen müssen, welches Verhältnis insbesondere der Bundesjustizminister eigentlich zum Grundgesetz hat", rügt Kubicki.
Der FDP-Vize weist auf die bereits spürbaren Folgen des Gesetzes: "Dass in der Bundesrepublik Gerichte nach Recht und Gesetz entscheiden, ob Äußerungen strafbar sind oder nicht, ist seit der Einführung des NetzDG nicht mehr unmissverständlich zu bejahen." Stattdessen müssten Internetplattformen als verlängerter Arm der Strafverfolgungsbehörden fungieren. "Hierbei werden die Anbieter sozialer Netzwerke als Judikative und Exekutive gleichermaßen eingesetzt, da sie a) nicht nur rechtlich bewerten sollen, ob auf ihrer Internetseite die Grenze des noch Zulässigen übertreten wurde, sondern b) auch noch gleich verpflichtet werden, die entsprechende Sanktion selbst zu vollziehen – also den als rechtswidrig befundenen Post, Tweet etc. zu löschen", erläutert er.
Die Fähigkeit der Netzunternehmen zur objektiven Bewertung der Sachverhalte sieht Kubicki durch den Zustand kompromittiert, dass Mängel bei ihrer privaten Rechtsdurchsetzung ein saftiges Bußgeld zur Folge hätten. Deshalb tendierten die Konzerne verständlicherweise dazu, im Zweifel gegen den Angeklagten zu urteilen und Inhalte vorsorglich aus dem Netz zu entfernen, stellt der FDP-Vize fest. "Damit werden die Betroffenen gleichzeitig ihres Rechtsschutzes beraubt – denn ein geordnetes Verfahren, bei dem der Betroffene angehört wird, ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen", bemängelt er.
NetzDG muss abgeschafft werden
Unstrittig sei, dass Beleidigungen und Schmähungen auch im Internet konsequent verfolgt werden müssten, betont Kubicki. "Unstrittig sollte aber auch sein, dass die Meinungsfreiheit in unserem Rechtstaat ein hohes Gut ist – für eine Demokratie ist sie konstituierend." Deren Schutz sei eine Kernaufgabe des Rechtsstaates, die nicht privatisiert werden dürfe. "Wer will, dass diese Aufgabe nun von Konzernen übernommen werden soll, betreibt die Kapitulation des Rechtsstaates. Deswegen muss das NetzDG abgeschafft werden.", fordert er. (ch)