StiftungNS-Vergangenheit

Der Anfang der Vergangenheitsbewältigung

Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerSabine Leutheusser-Schnarrenberger
17.10.2016

Im Justizministerium haben nach der NS-Zeit Juristen trotz schwerer Verbrechen Karriere gemacht. Die Studie "Akte Rosenburg" arbeitet dieses dunkle Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte auf. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit und Justizministerin a.D., erklärte: "Die 'Akte Rosenburg' ist ein wichtiger Beitrag in der Debatte, was Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und völkisch geprägtes Recht anrichten kann."

Vier Jahre lang habe eine Unabhängige Wissenschaftliche Kommission untersucht, wie das Bundesjustizministerium in den 1950er und 1960er Jahren mit der NS-Vergangenheit umgegangen sei, erläuterte Leutheusser-Schnarrenberger, die diese Studie während ihrer Amtszeit in Auftrag gegeben hatte. Der Name Rosenburg bezieht sich auf das Gebäude des ersten Bonner Bundesjustizministeriums.

Die "Akte Rosenburg" belege wissenschaftlich, dass die Führungsebene im Justizministerium in den Anfängen der Bundesrepublik von Juristen mit nationalsozialistischer Belastung durchdrungen war, konstatierte sie. "Ein erschreckendes Bild, das erklärt, warum es nicht zu der dringend notwendigen Aufarbeitung des NS-Unrechts kam. Das Mitwirken vieler an den so genannten Rassengesetzen und anderen gesetzlichen Bestimmungen zur Ausgrenzung, traf gerade auch auf Richter und Staatsanwälte zu, die Vollstrecker des NS-Unrechts waren." Anstatt die Täter zu verfolgen, gab es Anfang der fünfziger Jahre ein Amnestiegesetz. Bis 1958 wurden daher fast alle Verurteilten, denen NS-Verbrechen zur Last gelegt wurden, begnadigt und freigelassen, verdeutlichte Leutheusser-Schnarrenberger.

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