19.06.2017Die Öffentliche Anhörung zum NetzDG im Deutschen Bundestag hat die Bedenken der Freien Demokraten am Vorhaben des Justizministers bestätigt. Das Konzept verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip, die Meinungsfreiheit und die Landesgesetzgebungskompetenz, rügt FDP-Generalsekretärin Nicola Beer. Sie fordert die Mitglieder des Rechtsausschusses auf, die Kritik am Gesetzentwurf ernst zu nehmen und dem Bundestag zu empfehlen, den Entwurf abzulehnen. "Statt einer verfassungswidrigen Privatisierung der Rechtsdurchsetzung brauchen wir eine effektive Zusammenarbeit von sozialen Netzwerken und Strafverfolgungsbehörden", stellt Beer klar.
Dafür müsse die Politik den Betreibern sozialer Netzwerke zwar Prüfpflichten auferlegen, die Entscheidungsgewalt über die Löschung von Beiträgen aber beim Staat belassen. Eine Delegierung dieser Aufgabe an die sozialen Netzwerke, wie es Maas vorschwebt, lehnt Beer entschieden ab. "Eine Bekämpfung von Hasskommentaren und strafbaren Falschnachrichten kann immer nur im Rahmen des Rechtsstaats gelingen", verdeutlicht sie.
Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, betont die FDP-Generalsekretärin. "Wir fordern eine gesetzliche Regelung, die effektiv gegen Beleidigungen, Drohungen und strafbare Falschnachrichten vorgeht. Leider wird der vorliegende Gesetzesentwurf diesem Ziel nicht gerecht." Eine Überforderung der sozialen Netzwerke mit der Aufgabe scheint für sie wie vorprogrammiert, dazu könnten sich die Nutzer nicht gegen eine Löschung oder Sperrung zur Wehr setzen. Dies verstoße gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör. Darüber hinaus sei der Bund nicht einmal zur Gesetzgebung befugt, da der Schutz des Kommunikationsprozesses den Ländern obliege, so Beer anschließend.
Bundestag muss verfassungswidriges NetzDG ablehnen
Die Bundesregierung hat die sozialen Netzwerke im Visier. Bild: Rawpixel.com / Shutterstock.comDie Öffentliche Anhörung zum NetzDG im Deutschen Bundestag hat die Bedenken der Freien Demokraten am Vorhaben des Justizministers bestätigt. Das Konzept verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip, die Meinungsfreiheit und die Landesgesetzgebungskompetenz, rügt FDP-Generalsekretärin Nicola Beer. Sie fordert die Mitglieder des Rechtsausschusses auf, die Kritik am Gesetzentwurf ernst zu nehmen und dem Bundestag zu empfehlen, den Entwurf abzulehnen. "Statt einer verfassungswidrigen Privatisierung der Rechtsdurchsetzung brauchen wir eine effektive Zusammenarbeit von sozialen Netzwerken und Strafverfolgungsbehörden", stellt Beer klar.
Dafür müsse die Politik den Betreibern sozialer Netzwerke zwar Prüfpflichten auferlegen, die Entscheidungsgewalt über die Löschung von Beiträgen aber beim Staat belassen. Eine Delegierung dieser Aufgabe an die sozialen Netzwerke, wie es Maas vorschwebt, lehnt Beer entschieden ab. "Eine Bekämpfung von Hasskommentaren und strafbaren Falschnachrichten kann immer nur im Rahmen des Rechtsstaats gelingen", verdeutlicht sie.
Das Internet sei kein rechtsfreier Raum, betont die FDP-Generalsekretärin. "Wir fordern eine gesetzliche Regelung, die effektiv gegen Beleidigungen, Drohungen und strafbare Falschnachrichten vorgeht. Leider wird der vorliegende Gesetzesentwurf diesem Ziel nicht gerecht." Eine Überforderung der sozialen Netzwerke mit der Aufgabe scheint für sie wie vorprogrammiert, dazu könnten sich die Nutzer nicht gegen eine Löschung oder Sperrung zur Wehr setzen. Dies verstoße gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör. Darüber hinaus sei der Bund nicht einmal zur Gesetzgebung befugt, da der Schutz des Kommunikationsprozesses den Ländern obliege, so Beer anschließend.