13.03.2014Nach dem ersten Prozesstag gegen den Vorsitzenden des FC Bayern, Uli Hoeneß, sieht FDP-Vize Wolfgang Kubicki geringe Chancen auf eine Bewährungsstrafe für den Steuersünder. Durch das Geständnis von Hoeneß, 15 Millionen Euro mehr hinterzogen zu haben als in der Anklage angegeben, sei die Selbstanzeige des Unternehmers unwirksam geworden, so die Einschätzung des Juristen. Der Verteidigung von Hoeneß könne es angesichts dieser Umstände lediglich um Schadensbegrenzung gehen.
Die Versechsfachung der hinterzogenen Steuern, die der Bayern-Boss zu Beginn der Verhandlung gestanden hatte, sei „ein so schwerwiegendes Argument, dass ich mir schwer vorstellen kann, wie die Kammer noch zu einer Bewährungsstrafe kommen sollte“, erklärte der stellvertretende FDP-Vorsitzende. Es müssten noch weitere entlastende Momente hinzutreten, um Hoeneß noch vor einer Gefängnisstrafe zu bewahren, so Kubicki im Interview mit dem „Deutschlandfunk“. Diese könnten unter anderem sein, dass die Tat ohne die Selbstanzeige wirklich nicht hätte aufgedeckt werden können und dass Hoeneß die hinterzogenen Steuern vollständig nachzahlt. „Die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft sich überrascht zeigt davon, dass so spät in dieser Größenordnung die Zahl genannt worden ist, deutet darauf hin, dass es sehr schwer werden wird, noch einmal eine Bewährungsstrafe zu erzielen.“
Es dürfe jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass Hoeneß nicht nur in den vergangenen Jahrzehnten eine erhebliche Summe an Steuern gezahlt sondern sich in großem Umfang karitativ betätigt hatte, führte Kubicki aus. „Aber das ist nicht so dominierend, dass es die Schwere der Tat, diesen besonders schweren Fall auch nur annähernd ausgleichen könnte.“ Es wirke allerdings auch strafmildernd, dass der Unternehmer nicht vorbestraft sei und die Berichterstattung vor dem Prozess seine Persönlichkeitsrechte erheblich belastet habe, führte der Liberale aus.
FDP-Präsidiumsmitglied Volker Wissing erklärte, dass der Prozess gegen Hoeneß zeige, dass die Selbstanzeige ein funktionsfähiges Instrument der Steuerpolitik sei. Es obliege nun dem Münchener Gericht, die Vollständigkeit der gemachten Angaben und die Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige festzustellen. „Nur dann greift die Strafbefreiung. Andernfalls wird Uli Hoeneß wie jeder andere ertappte Steuersünder behandelt, und zwar mit allen Konsequenzen“, unterstrich Wissing.
Er sprach sich klar gegen die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige aus. Steuersünder hätten dann keinen Grund mehr, sich an der Aufklärung ihrer Taten zu beteiligen, und die Ermittlungsbehörden müssten jeden Tatbestand einzeln aufklären. „Die strafbefreiende Selbstanzeige ist verhältnismäßig und funktioniert, der Fall Hoeneß zeigt es."
Bewährungsstrafe für Hoeneß schwer vorstellbar
Der Chef des FC Bayern soll über 18 Millionen Euro Steuern hinterzogen habenNach dem ersten Prozesstag gegen den Vorsitzenden des FC Bayern, Uli Hoeneß, sieht FDP-Vize Wolfgang Kubicki geringe Chancen auf eine Bewährungsstrafe für den Steuersünder. Durch das Geständnis von Hoeneß, 15 Millionen Euro mehr hinterzogen zu haben als in der Anklage angegeben, sei die Selbstanzeige des Unternehmers unwirksam geworden, so die Einschätzung des Juristen. Der Verteidigung von Hoeneß könne es angesichts dieser Umstände lediglich um Schadensbegrenzung gehen.
Die Versechsfachung der hinterzogenen Steuern, die der Bayern-Boss zu Beginn der Verhandlung gestanden hatte, sei „ein so schwerwiegendes Argument, dass ich mir schwer vorstellen kann, wie die Kammer noch zu einer Bewährungsstrafe kommen sollte“, erklärte der stellvertretende FDP-Vorsitzende. Es müssten noch weitere entlastende Momente hinzutreten, um Hoeneß noch vor einer Gefängnisstrafe zu bewahren, so Kubicki im Interview mit dem „Deutschlandfunk“. Diese könnten unter anderem sein, dass die Tat ohne die Selbstanzeige wirklich nicht hätte aufgedeckt werden können und dass Hoeneß die hinterzogenen Steuern vollständig nachzahlt. „Die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft sich überrascht zeigt davon, dass so spät in dieser Größenordnung die Zahl genannt worden ist, deutet darauf hin, dass es sehr schwer werden wird, noch einmal eine Bewährungsstrafe zu erzielen.“
Es dürfe jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass Hoeneß nicht nur in den vergangenen Jahrzehnten eine erhebliche Summe an Steuern gezahlt sondern sich in großem Umfang karitativ betätigt hatte, führte Kubicki aus. „Aber das ist nicht so dominierend, dass es die Schwere der Tat, diesen besonders schweren Fall auch nur annähernd ausgleichen könnte.“ Es wirke allerdings auch strafmildernd, dass der Unternehmer nicht vorbestraft sei und die Berichterstattung vor dem Prozess seine Persönlichkeitsrechte erheblich belastet habe, führte der Liberale aus.
Selbstanzeige ist funktionierendes Instrument
FDP-Präsidiumsmitglied Volker Wissing erklärte, dass der Prozess gegen Hoeneß zeige, dass die Selbstanzeige ein funktionsfähiges Instrument der Steuerpolitik sei. Es obliege nun dem Münchener Gericht, die Vollständigkeit der gemachten Angaben und die Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige festzustellen. „Nur dann greift die Strafbefreiung. Andernfalls wird Uli Hoeneß wie jeder andere ertappte Steuersünder behandelt, und zwar mit allen Konsequenzen“, unterstrich Wissing.
Er sprach sich klar gegen die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige aus. Steuersünder hätten dann keinen Grund mehr, sich an der Aufklärung ihrer Taten zu beteiligen, und die Ermittlungsbehörden müssten jeden Tatbestand einzeln aufklären. „Die strafbefreiende Selbstanzeige ist verhältnismäßig und funktioniert, der Fall Hoeneß zeigt es."
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