FDPNPD-Verbotsverfahren

Bedenken gegen ein neues NPD-Verbotsverfahren bestätigt

Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerSabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht ihre Bedenken bestätigt
25.03.2015

Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundesrat im NPD-Verbotsverfahren aufgefordert, mehr Beweise für die Abschaltung von V-Leuten vorzulegen - und entfacht die Debatte über das NPD-Verbots neu. Die Liberalen sehen sich in ihren Bedenken zum Verfahren bestätigt. "Hoffentlich haben die Innenminister der Länder bei ihrem Antrag die gebotene Sorgfalt walten lassen", sagte die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der Frankfurter Rundschau. "Sonst wäre das eine nicht zu überbietende Blamage."

Die Nachfragen des Bundesverfassungsgerichts an den Bundesrat als Antragssteller zeigten, dass Karlsruhe seine Linie beibehalte, vor Eröffnung eines Verfahrens das vorgelegte Material genau zu prüfen. Selbst wenn das Gericht den Antrag zulasse, müsse es aber die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte berücksichtigen, so Leutheusser-Schnarrenberger. Der verlange für die Zulässigkeit eines Verbots auch den Nachweis, dass eine Partei in der Lage sei, die Verfassungsordnung eines Landes zu bedrohen.

FDP-Bundesvorstandsmitglied Florian Rentsch betonte: "Als einzige Partei hat die FDP stets vor den Risiken des Scheiterns eines erneuten NPD-Verbotsverfahrens gewarnt. Denn egal wie sehr uns das rechtsextreme Gedankengut der NPD abstößt und wir uns ein politisches Scheitern der Nationalisten wünschen, stand für uns stets die Tatsache im Vordergrund, dass ein Scheitern ein Bärendienst für den Rechtsstaat wäre und das rechte Lager stützen würde. Statt eines Verbotsantrags, dessen Ausgang stets äußerst ungewiss war, haben die Freien Demokraten auf den politischen Kampf gegen Rechtsextreme gesetzt. Für uns bleibt es nach der heutigen Aufforderung des Bundesrats dabei: Dummheit kann man nicht verbieten, aber man kann sie politisch bekämpfen."

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