BAHR: Länder schließen sich FDP an und stoppen erstes Gesundheitsgesetz von Ulla Schmidt
BERLIN. Zur Entscheidung der heutigen Bundesratssitzung, zum Arzneimittelwirtschaftlichkeitsgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel BAHR:
Der Bundesrat stoppt das bürokratische Kostendämpfungsgesetz. Das ist ein gutes Signal für die Arzneimittelversorgung der Patienten in Deutschland. Die Mehrzahl der Bundesländer hat sich der Haltung der FDP-Bundestagsfraktion angeschlossen und den Vermittlungsausschuss zum Arzneimittelspargesetz angerufen. Das ist ein Erfolg für die FDP, schließlich hat sie mit den von der FDP mitregierten Ländern die Initiative für einen Vermittlungsausschuss ergriffen.
Das Arzneimittelspargesetz ist das erste Gesetz der großen Koalition, das vom Bundesrat gestoppt wird. Es ist bezeichnend, dass es ein gesundheitspolitisches Vorhaben ist. Ulla Schmidt konnte sich mit ihren bürokratischen Vorhaben nicht durchsetzen. Die Botschaft des Bundesrates geht damit weit über das aktuelle Gesetz hinaus. Die Bundesratsentscheidung ist zugleich Ohrfeige und Warnsignal für Ulla Schmidt. Der Bundesrat kann auch bei der anstehenden Gesundheitsreform ein kräftiges Wörtchen mitreden und dabei Fehlentwicklungen korrigieren.
Bedauerlich ist allerdings, dass mit der Bonus-/Malus-Regelung und den Festbeträgen nur zwei Punkte überarbeitet werden sollen. Es gibt darüber hinaus weitere Regelungen, die so nicht das Licht der Welt erblicken dürfen.
Die FDP hat das Gesetz in Gänze abgelehnt. Im Bundestag hat die FDP in einem Entschließungsantrag verdeutlicht, warum dieses Gesetz so keinesfalls in Kraft treten darf. Eine Ausweitung bereits heute in großer Anzahl vorhandener dirigistischer Instrumente ist kontraproduktiv. An einer grundlegenden Überarbeitung des Arzneimittelmarktes mit dem Ziel einer Liberalisierung führt kein Weg vorbei. Zwangsrabatte, Preisregulierungen und willkürliche Vorgaben für die Festsetzung der Festbeträge mit der Gefahr von Aufzahlungen für die Patienten auf breiter Front gefährden nicht nur die mittelständische Pharmaindustrie, sondern behindern Innovationen, engen die Therapiefreiheit ein und führen zu hohen Belastungen der Patienten. Die vorgesehene Bonus-Malus-Regelung belastet das Arzt-Patienten-Verhältnis vehement. Die geplante Absenkung der Festbeträge wird zu massiven Aufzahlungen der Versicherten führen, da die Hersteller nicht ihre Preise senken werden. Diese Aufzahlungen sind dann voll von den Versicherten zu tragen, ohne dass sie unter die Überforderungsgrenzen fallen. Für die Krankenhäuser führt das Gesetz zu einer Verteuerung, weil die dort üblichen Naturalrabatte nicht mehr gewährt werden dürfen und weil wegen der Verpflichtung, bei Entlassung der Patienten im ambulanten Bereich zulässige Arzneimittel anzuwenden, auch solche Arzneimittel geordert werden müssen, die heute nicht auf einer Liste stehen. Es ist zudem fraglich, inwiefern dann noch innovative Arzneimittel zum Einsatz kommen können, die zunächst nur im Krankenhaus Verwendung finden.
Susanne Bühler
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