ZEIL: Winterschlaf der Koalition hält auch in der zentralen Frage des europäischen Wettbewerbs an
BERLIN. Zur Einigung der schwarz-roten Koalition zur europäischen Dienstleistungsrichtlinie erklärt der Sprecher für Wettbewerbsrecht der FDP-Bundestagsfraktion, Martin ZEIL:
Die Koalition von CDU/CSU-SPD hat sich nach einer monatelangen Hängepartie mit einem Positionspapier auf eine gemeinsame Haltung zur EU-Dienstleistungsrichtlinie verständigt. Ursprünglich sollte die EU-Dienstleistungsrichtlinie auch den deutschen Dienstleistern zusätzliche wirtschaftliche Chancen eröffnen. Die Intensivierung des grenzüberschreitenden Handels mit Dienstleistungen und die konsequente Durchsetzung der Niederlassungsfreiheit in der EU hätte die Exportmöglichkeiten und die Wettbewerbsfähigkeit von deutschen Unternehmen erhöhen können. Dies ist für Deutschland von hoher ökonomischer Bedeutung, denn im Dienstleistungssektor besteht noch Wachstumspotential. Aber die ewigen Besitzstandswahrer bei den Gewerkschaften und Globalisierungskritikern haben sich auch hier mit ihren Bedenken durchsetzen können, da der Regierung die Vorschläge der EU - die in vielen Punkten zu restriktiv, zu ungenau und zu unklar sind - noch zu weit gehen.
Die FDP hat immer darauf verwiesen, dass die Chancen der Dienstleistungsrichtlinie genutzt werden müssen, ohne die Risiken zu vernachlässigen. Das beabsichtigte Ziel des Vorschlags, die weitere Stärkung des Binnenmarktes für Dienstleistungen wird mit dieser Umsetzung nicht erreicht. Damit werden keine zusätzlichen Wachstums- und Beschäftigungsanreize erreicht.
Die Bundesregierung begrüßt darüber hinaus die vom Europäischen Parlament geforderten Änderungen an den ursprünglich deutlich weiter gehenden Plänen für die Öffnung der Servicemärkte. Nach den europäischen haben sich damit jetzt die deutschen Bedenkenträger durchgesetzt. Der Einsatz der Bundesregierung für eine weitere Verwässerung zeigt, dass sich der Wettbewerbshüter der Bundesregierung, der Bundeswirtschaftminister weiter im Winterschlaf befindet. Damit schreitet die Sozialdemokratisierung der Union weiter voran. In dieser Konsequenz schadet dies Deutschland mehr, als es den Dienstleister nutzt, da diese im europäischen Ausland oft schikanösen Hürden ausgesetzt sind. Die Arbeitsplätze, die hinter der ursprünglichen Dienstleistungsrichtlinie standen und die sich nach Expertenmeinung auf bis zu 100.000 belaufen, können so nicht geschaffen werden.
Mit ihrer Angst vor Wettbewerb und ihrer Wagenburgmentalität verspielen die rückwärts gewandten Kräfte in Europa und Deutschland die Chancen auf mehr Wachstum und damit mehr Beschäftigung. Das ist bedauerlich für Europa und insbesondere für Deutschland, für das die neue Richtlinie die Chance eröffnet hätte, nicht nur im Waren- sondern auch im Dienstleistungsbereich Exportweltmeister zu werden. Im Interesse von Verbrauchern und Dienstleister muss die Wärmestube des Protektionismus verlassen werden. Es bleibt deshalb zu hoffen, dass der Bundeswirtschaftsminister, wenn er sich ab nächster Woche im Brüsseler Wettbewerbsrat für Änderungen einsetzt, sich auf die Worte von Angela Merkel, "Mehr Freiheit wagen!", besinnt. Deutschland braucht eine Dienstleistungsrichtlinie, die die mittelstandspolitischen Ziele nicht vernachlässigt und so positive Wachstums- und Beschäftigungsimpulse für unser Land generiert.
Knut Steinhäuser
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