WOLFF: Pflichten von Managern klar regeln
BERLIN. Zu der bevorstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs im sogenannten Mannesmann-Prozess erklärt der Experte für Wirtschaftsrecht der FDP-Bundestagsfraktion, Hartfrid WOLFF:
Der Gesetzgeber muss aus den Diskussionen im Umfeld des Mannesmann-Verfahrens gegen Klaus Esser, Josef Ackermann, Klaus Zwickel und Joachim Funk eine Lehre ziehen: Die Rechtslage für Aufsichtsräte und Vorstände in Deutschland ist unüberschaubar. Wenn der Bundesgerichtshof (BGH) nicht klar entscheidet, muss der Bundesgesetzgeber und damit die Bundesregierung Klarheit schaffen!
Eine Überarbeitung und Präzisierung der aktienrechtlichen Vorschriften über die Pflichten und Verantwortung von Managern ist dringend erforderlich - denn: einfachere und klarere Gesetze helfen. Auch die Verflechtungen zwischen Aufsichtsräten und Vorständen müssen überdacht werden. Die Übernahme von Verantwortung muss einen klaren gesetzlichen Rahmen erhalten, die Arbeit von Aufsichtsräten muss dringend professionalisiert werden. Dazu sind unter anderem notwendig: Beschränkung der Zahl der Aufsichtsratsmandate, Rückkehr zur Drittelbeteiligung bei der Mitbestimmung, Begrenzung der Größe der Aufsichtsräte und Einführung von Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtentlastung von Aufsichtsratsmitgliedern durch die Hauptversammlung.
Wer die besten Unternehmenslenker in Deutschland halten und nicht ans Ausland verlieren will, muss schnell handeln!
Knut Steinhäuser
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