10.03.2014FDPSteuern

WISSING zum Steuerverfahren gegen Hoeneß

Berlin. Zum Steuerverfahren gegen den Präsidenten des FC Bayern München, Uli Hoeneß, erklärt das FDP-Präsidiumsmitglied DR. VOLKER WISSING:

„Die Eröffnung des Verfahrens gegen Uli Hoeneß zeigt, dass die strafbefreiende Selbstanzeige funktioniert. Es gibt sie nicht zum Nulltarif, sondern nur wenn klare Voraussetzungen erfüllt sind. So muss die Selbstanzeige vorliegen, bevor Ermittlungen aufgenommen werden und sie muss vollständig sein. Damit erspart sie dem Staat aufwendige Ermittlungen und stellt sicher, dass Hinterziehungsfälle auch tatsächlich vollständig aufgeklärt werden. Ohne eine umfassende Mitwirkung des Betroffenen ist die strafbefreiende Selbstanzeige hinfällig.

Das nun eröffnete Verfahren gegen den Bayern-Präsidenten ist als Beispiel gegen das Instrument der Selbstanzeige ungeeignet, vielmehr bestätigt es dessen Verhältnismäßigkeit. Das Gericht muss nun beurteilen, inwieweit die in der Selbstanzeige gemachten Angaben vollständig sind und ob diese auch wirklich vor der Aufnahme von Ermittlungen eingegangen ist. Nur dann greift die Strafbefreiung. Andernfalls wird Uli Hoeneß wie jeder andere ertappte Steuersünder behandelt, und zwar mit allen Konsequenzen.

Wer eine Abschaffung der Selbstanzeige fordert, erschwert die Aufdeckung von Steuerbetrug, weil es für Steuersünder dann keinen Grund mehr gibt, an der Aufdeckung der eigenen Tat mitzuwirken. Es erschwert die Aufklärung, wenn jeder einzelne Tatbestand aufgeklärt werden muss. Die Einnahmen aus der Bekämpfung von Steuerbetrug dürften dann deutlich zurückgehen, was die Belastung für die ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erhöhen würde. Sie müssten nämlich die entsprechenden Einnahmeausfälle finanzieren. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist verhältnismäßig und funktioniert, der Fall Hoeneß zeigt es.“

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