WISSING: Verbraucherschutz bleibt beim EU-Weinhandelsabkommen mit den USA auf der Strecke
BERLIN. Zu dem Abschluss des Weinhandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und den USA erklärt der weinbaupolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Volker WISSING:
Der Abschluss des Weinhandelsabkommens mag aus handelspolitischer Sicht ein richtiger Schirtt sein, für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es ein bedenklicher. Mit dem Abkommen werden industrielle Weinherstellungsmethoden genehmigt, deren Einsatz in vielen Weinbauländern in Europa verboten ist. Damit werden die europäischen Winzerinnen und Winzer wirtschaftlich benachteiligt und dem Verbraucherschutz ein Bärendienst erwiesen.
Nur die amerikanischen Winzer können sich freuen: Künftig müssen sie nicht einmal angeben, welche weinbautechnischen Verfahren eingesetzt haben. Von den in Amerika weit verbreiteten Verfahren, wie Wasserzusatz, Zusatz von Antischaummitteln, Weinfraktionierung, werden die Verbraucher nichts auf den dekorativen Etiketten amerikanischer Weinbaubetriebe finden. Auch für die amerikanische Weinwirtschaft wäre es eine Chance gewesen, sich auf die höheren europäischen Qualitätsstandards einzulassen. Diese Chance wurde vertan. Das ist ein bedauerlicher Rückschritt für die Weinkultur.
Die einzige Empfehlung an die Verbraucherinnen und Verbraucher ist deshalb: Trinken Sie deutschen Wein. Da weiß man, was man hat.
Knut Steinhäuser
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