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Wir müssen Meinungsfreiheit durchsetzen

Frau am SmartphoneDie FDP will das NetzDG und die anlasslose VDS abschaffen
03.01.2018

Nach dem formalen Inkrafttreten zum ersten Oktober ist es nun auch tatsächlich scharfgestellt: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Mit dem Jahreswechsel sind die Sozialen Netzwerke in Deutschland nun zur Einhaltung der vom Bundestag beschlossenen gesetzlich vorgegebenen Verfahrensregeln verpflichtet. Die Freien Demokraten sehen das Gesetz kritisch. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstoße gegen die Rede- und Pressefreiheit durch das Einräumen von “Entscheidungsbefugnissen im Hinblick auf den Eingriff durch Löschen und Sperren“ für private Plattformbetreiber. Das Prinzip müsse sein: Im Zweifel für die Freiheit und nicht, wie momentan praktiziert, im Zweifel löschen, so FDP-Generalsekretärin Nicola Beer.

Sie hält das NetzDG für praxisfern, weil es Facebook überfordere: "Die Beiträge werden von Mitarbeitern der Bertelsmann-Tochter Arvato gesichtet. Diese Mitarbeiter sind in der Regel keine Juristen und haben im Durchschnitt nur acht Sekunden Zeit, um zu entscheiden, ob ein Beitrag gelöscht werden muss", sagte Beer der Neuen Zürcher Zeitung. Die FDP wolle auch etwas gegen den Hass im Netz tun, aber das NetzDG sei "völlig untauglich". Deshalb habe die Partei einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der derzeit im parlamentarischen Verfahren ist.

Die FDP-Fraktion hat dazu im Dezember einen Gesetzentwurf zur "Stärkung der Bürgerrechte" in den Bundestag eingebracht. Auf der Abschussliste der Fraktion stehen die Protokollierung von Nutzerspuren und Löschpflichten für soziale Netzwerke. "Unser Ziel ist eine Trendwende in der Innen- und Rechtspolitik", erklärte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae das Vorhaben gegenüber der "Rheinischen Post". Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung müsse genauso weg wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, die beide aus der Zeit der großen Koalition stammen. Das anlasslose Protokollieren von Nutzerspuren halten die Liberalen im Lichte der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) klar für "verfassungswidrig und europarechtswidrig". Die Vorschriften gegen Hass, Hetze und Falschmeldungen im Internet seien "verfassungsrechtlich mindestens zweifelhaft". Der Gesetzgeber dürfe daher nicht abwarten, bis das Bundesverfassungsgericht die Gesetze möglicherweise kassiere, sondern müsse selbst tätig werden.

Storch ist aufgrund der Community-Regeln von Twitter gesperrt worden

Mit Blick auf die Debatte über die Tweets der AfD-Politikerin von Storch, die jetzt wegen des Verdachts auf Volksverhetzung mit Strafanzeigen überzogen wird, stellen die Freien Demokraten aber klar, dass das nichts mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu tun hat: Die Kölner Polizei habe völlig Recht, dass sie Strafanzeige erstatte, sagte FDP-Generalsekretärin Nicola Beer der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Abgesehen von der juristischen Bewertung seien Äußerungen wie jene von Beatrix von Storch "unanständig und schwer erträglich". Storch sei aufgrund der Community-Regeln von Twitter gesperrt worden. "Das hat mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz nichts zu tun", sagte Beer. Solange Ermittlungen im Gange seien, halte sie eine Sperrung von Inhalten aufgrund der Community-Regeln für richtig. Sie betonte zugleich: "Es muss darum gehen, potentiell rechtswidrige Inhalte nicht von privaten Anbietern löschen, sondern von den Strafverfolgungsbehörden verfolgen zu lassen." (ph)

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