30.01.2014Für den Wiederaufbau der Hochwasser-Gebiete stehen acht Milliarden Euro bereit. Lesen Sie hier, welche weiteren Gesetze zum Monatsanfang in Kraft treten.
Bund und Länder haben acht Milliarden Euro für den Wiederaufbau der vom Hochwasser betroffenen Gebiete zur Verfügung gestellt. Die Verordnung zum Aufbauhilfefonds regelt die Verteilung und die Schadensregulierung. Sie ist am 17. August 2013 in Kraft getreten.
Schwarz-Gelb hat das Außenwirtschaftsgesetz entbürokratisiert und vereinfacht. Das kommt vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Bei vorsätzlich ungenehmigten Ausfuhren und bei Verstößen gegen Waffenembargos gelten höhere Strafen. Das neue Außenwirtschaftsgesetz tritt am 1. September in Kraft.
Arbeitsverträge der Verwaltungsspitzen im Gesundheitswesen (zum Beispiel Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband, Gemeinsamer Bundesausschuss) müssen künftig vom Gesundheitsministerium genehmigt werden. Das gilt auch für Krankenkassen und die regionalen Verwaltungsspitzen wie Kassenärztliche Vereinigungen. Das Gesetz ist seit dem 7. August 2013 in Kraft.
Künftig erhalten nur solche Unternehmen eine Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer (so genannter Spitzenausgleich), die ein Energie- oder Umweltmanagement-System betreiben. Hierzu ist am 6. August eine neue Verordnung in Kraft getreten.
Künftig dürfen neue Stromtrassen keine Wohngebäude mehr überspannen. Für elektromagnetische Felder von Mobilfunkmasten gelten neue Grenzwerte. Die Regelung soll die Gesundheit der Bewohner besser schützen. Die Vorschriften sind am 22. August in Kraft getreten.
Eine neue Verordnung zum Schutz von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, stellt strengere Anforderungen an Haltung, Zucht und Verwendung. Damit verbessert sie den Tierschutz nachhaltig. Die Verordnung ist zum 13. August in Kraft getreten.
Was ist neu zum 1. September?
Reichstag: Diese neuen Gesetze treten zum Monatsbeginn in KraftFür den Wiederaufbau der Hochwasser-Gebiete stehen acht Milliarden Euro bereit. Lesen Sie hier, welche weiteren Gesetze zum Monatsanfang in Kraft treten.
Fluthilfe: Mittel für den Wiederaufbau bereitgestellt
Bund und Länder haben acht Milliarden Euro für den Wiederaufbau der vom Hochwasser betroffenen Gebiete zur Verfügung gestellt. Die Verordnung zum Aufbauhilfefonds regelt die Verteilung und die Schadensregulierung. Sie ist am 17. August 2013 in Kraft getreten.
Außenwirtschaftsrecht modernisiert
Container am Hafen: Außenwirtschaftsgesetz wurde vereinfacht
Schwarz-Gelb hat das Außenwirtschaftsgesetz entbürokratisiert und vereinfacht. Das kommt vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Bei vorsätzlich ungenehmigten Ausfuhren und bei Verstößen gegen Waffenembargos gelten höhere Strafen. Das neue Außenwirtschaftsgesetz tritt am 1. September in Kraft.
Gesetzliche Krankenkassen: Aufsicht über Vorstandsverträge verschärft
Arbeitsverträge der Verwaltungsspitzen im Gesundheitswesen (zum Beispiel Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband, Gemeinsamer Bundesausschuss) müssen künftig vom Gesundheitsministerium genehmigt werden. Das gilt auch für Krankenkassen und die regionalen Verwaltungsspitzen wie Kassenärztliche Vereinigungen. Das Gesetz ist seit dem 7. August 2013 in Kraft.
Energieeffizienz von Unternehmen verbessert
Hände halten Pflanze: Unternehmen sollen ein Energie- oder Umweltmanagement-System betreiben
Künftig erhalten nur solche Unternehmen eine Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer (so genannter Spitzenausgleich), die ein Energie- oder Umweltmanagement-System betreiben. Hierzu ist am 6. August eine neue Verordnung in Kraft getreten.
Schutz vor elektromagnetischen Feldern verbessert
Künftig dürfen neue Stromtrassen keine Wohngebäude mehr überspannen. Für elektromagnetische Felder von Mobilfunkmasten gelten neue Grenzwerte. Die Regelung soll die Gesundheit der Bewohner besser schützen. Die Vorschriften sind am 22. August in Kraft getreten.
Schutz für Versuchstiere verbessert
Schweine: Die Koalition hat den Tierschutz nachhaltig verbessert
Eine neue Verordnung zum Schutz von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, stellt strengere Anforderungen an Haltung, Zucht und Verwendung. Damit verbessert sie den Tierschutz nachhaltig. Die Verordnung ist zum 13. August in Kraft getreten.