02.03.2006FDP-FraktionInnenpolitik

VAN ESSEN: FDP begrüßt Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts für den Zugriff auf Handys und Computer

BERLIN. Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit des polizeilichen Zugriffs auf Handys und Computer erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN:

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht hohe rechtliche Hürden für den Zugriff auf Verbindungsdaten von Handygesprächen und E-Mails aufgestellt hat. Damit unterstreicht das Gericht die hohe Bedeutung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Das Bundesverfassungsgericht setzt damit seine Rechtsprechung der jüngsten Zeit fort und stoppt die kontinuierliche Erweiterung staatlicher Eingriffsbefugnisse in geschützte Rechtspositionen der Bürgerinnen und Bürger. Der staatliche Zugriff auf gespeicherte Verbindungsnachweise in Handys und gespeicherten E-Mails in Computern ist ein besonders schwerer Eingriff in die persönliche Lebenssphäre. Künftig müssen die Ermittlungsbehörden bei der Beschlagnahme von E-Mail-Verbindungsdaten daher den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in besonderer Weise beachten. Die Beschlagnahme muss im konkreten Einzelfall für die Ermittlungen geeignet und im Verhältnis zu dem bestehenden Verdacht und dem möglichen Beweiserfolg angemessen sein.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist auch eine Mahnung an den Gesetzgeber, endlich alle staatlichen Überwachungsmaßnahmen auf den Prüfstand zu stellen. Eine Gesamtreform der Telekommunikationsüberwachung ist längst überfällig. Rot-Grün hat sich in sieben Jahren Regierungszeit dieser Reform verweigert. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert daher die Bundesregierung auf, ihren Ankündigungen auch Taten folgen zu lassen und endlich ein Konzept für eine Reform der staatlichen Überwachungsmaßnahmen vorzulegen.

Susanne Bühler
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de

299-van_essen-polizeilicher_zugriff_auf_handys_und_computer_0.pdf

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