11.05.2005FDP-FraktionInnenpolitik

VAN ESSEN: DNA-Analyse muss weiterhin verhältnismäßig sein

BERLIN. Zu der heutigen Vorstellung des Gesetzentwurfs von Rot-Grün zur Erweiterung der DNA-Analyse erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN:

Eine behutsame Erweiterung der Möglichkeiten der DNA-Analyse ist grundsätzlich zu begrüßen. In der Vergangenheit hat sich wiederholt gezeigt, dass mit dem genetischen Fingerabdruck auch die Aufklärung lange zurückliegender Sexual- und Morddelikte möglich ist. Die Stärkung der DNA-Analyse im Strafverfahren ist daher zu unterstützen. Erfreulich ist, dass Rot-Grün endlich eine alte Forderung der FDP aufnimmt und eine sichere Rechtsgrundlage für sogenannte DNA-Massen-Screenings schaffen will. Mit der Durchführung eines solchen DNA-Reihentests wird ein nicht unerheblicher Druck erzeugt, sich der Teilnahme nicht zu entziehen. Dieser Zustand ist unerträglich und mit elementaren Rechtsstaatsprinzipien nicht vereinbar! In grundrechtssensiblen Bereichen darf es keine rechtsfreien Räume geben.
Eine Erweiterung der DNA-Analyse und die Speicherung der Daten wird es mit der FDP aber nur unter strenger Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geben. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Feststellung, Speicherung und künftige Verwendung des DNA-Identifizierungsmusters in das vom Grundgesetz verbürgte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift. Eine Ausweitung der Speicherung von allen Straftaten und jeder Wiederholungstat ohne Erheblichkeitsgrenze lehnt die FDP ab. Für die FDP ist entscheidend, dass der Täter in der Summe seiner Vortaten die Erheblichkeitsgrenze überschritten haben muss. Aus der Gesamtschau der Wiederholungstaten muss sich auch weiterhin ein erhebliches Gewicht des krimminellen Unrechts ergeben. Außer bei anonymen Spuren ist für die FDP der Richtervorbehalt unverzichtbar, damit gewährleistet ist, dass die Maßnahme rechtstaatlich einwandfrei verläuft und der Grundrechtsschutz der Betroffenen gewährt ist.

Bettina Lauer
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