26.03.2003FDP-FraktionRechtspolitik

VAN ESSEN: Bundestagsmitwirkungsgesetz nötiger denn je

BERLIN. Zu der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungs-gerichts über die Beteiligung deutscher Soldaten an den AWACS-Aufklärungsflügen erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN:

Ein Gesetz zur Regelung der Mitwirkung des Deutschen Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr ist nach der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nötiger denn je. Für die FDP ist Sinn eines solchen Gesetzes keine Einschränkung, sondern die Beibehaltung und der Ausbau der Mitwirkungsrechte des Bundestages. Das Gesetz muss den Charakter der Bundeswehr als Parlamentsarmee festschreiben. Dadurch unterscheidet sich die Position der FDP von der der anderen Fraktionen. Das Gericht hat zahlreiche offene Fragen aufgeworfen und damit dem Gesetzgeber einen klaren Arbeitsauftrag gegeben. Nach den jetzigen Erfahrungen wäre es unverantwortlich, die Verabschiedung eines Bundestagsmitwirkungsgesetzes weiterhin hinauszuzögern. Der Bundeskanzler hat offenbar immer noch nicht verstanden, dass die Beteiligung des Parlaments bei Entscheidungen über Krieg und Frieden nie ein Randthema sein kann und sich dem kleinlichen täglichen Hick-Hack entzieht. Ein Bundestagsmitwirkungsgesetz gehört daher jetzt auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Das Parlament hat selbstverständlich trotz des Irak-Kriegs seine Arbeit fortzusetzen.
Die FDP hat hierzu bereits in der vergangenen Legislaturperiode und erneut zu Beginn der neuen Legislaturperiode einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Wir werden uns nun dafür einsetzen, dass die Fraktionen zu gemeinsamen Gesprächen darüber zusammenkommen und das weitere Vorgehen zügig beraten wird. Um den Diskussionsprozess zu beschleunigen, schlagen wir eine Anhörung vor.

Bettina Lauer - Telefon [030] 227-55736 - pressestelle@fdp-bundestag.de

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