11.05.2005FDP-FraktionInnenpolitik

VAN ESSEN: Bundesgerichtshof bestätigt Bedenken der FDP gegen Sicherungsverwahrung

BERLIN. Zu dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur nachträglichen Sicherungsverwahrung erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN:

Die FDP begrüßt das Urteil des BGH zur nachträglichen Sicherungsverwahrung. Die FDP hat dem Gesetz von Rot-Grün im Bundestag aufgrund von erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht zugestimmt. Es ist daher sehr zu unterstützen, wenn der BGH in seinem Urteil strenge Kriterien aufstellt, nach denen die Gerichte künftig die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung zu prüfen haben.
Das Gesetz führt die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Straftäter auch dann ein, wenn die Anordnung nicht im Urteil vorbehalten wurde. In keinem anderen europäischen Land findet sich eine derartige gesetzliche Regelung. Aus Sicht der FDP ist auch die Ersttäterunterbringung unverhältnismäßig. Es muss bezweifelt werden, ob bei einem Ersttäter prognostiziert werden kann, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut schwerwiegend straffällig werden wird.

Bettina Lauer
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