20.04.2016Die Ausgestaltung des BKA-Gesetzes ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Teil verfassungswidrig. FDP-Vize Wolfgang Kubicki, FDP-Chef Christian Lindner und weitere Freie Demokraten begrüßten das Urteil. "Wieder haben liberale Kläger unsere Bürgerrechte verteidigt", resümierte Lindner. "Die Entscheidung ist so richtig, wie sie erwartbar war", verdeutlichte Kubicki. "Die Große Koalition hat schon wieder für ein bürgerrechtsfeindliches Gesetz eine Belehrung aus Karlsruhe bekommen."
Die Entscheidung des Gerichts zeige, dass auch die Verfassungsbeschwerde der Freien Demokraten gegen die Vorratsdatenspeicherung gute Erfolgschancen habe, so Kubicki weiter. Für ihn ist klar: "Die zunehmende Verlagerung von Ermittlungsbefugnissen in das Gefahrenvorfeld und die anlasslose Speicherung von grundrechtssensiblen Daten greifen nicht nur unverhältnismäßig in die Grundrechte von Unbeteiligten ein. Sie sind auch unzweckmäßig, weil sie den Blick der Ermittler vom Wesentlichen ablenken." Der FDP-Vize hob hervor, dass die Attentäter aller europäischen Terroranschläge der jüngsten Vergangenheit den Sicherheitsbehörden bereits bekannt gewesen seien. Vor diesem Hintergrund lasse sich ein Mehr an Überwachung nicht begründen, konstatierte der Freidemokrat.
Kubicki fordert: "Anstatt mit immer neuen, in ihrem Nutzen zweifelhaften Sicherheitsgesetzen die Grenzen unserer Grundrechte zu erproben, sollte die Bundesregierung besser für eine ausreichende personelle Ausstattung der Sicherheitsbehörden sorgen und ein sicherheitspolitisches Gesamtkonzept entwickeln, das die Zuständigkeiten von Bund und Ländern angemessen berücksichtigt." Sich bei der Verteidigung von Grund- und Freiheitsrechten immer nur auf andere zu verlassen, zeuge jedenfalls von einem bedenklichen Rechtsstaatsverständnis, kritisierte er.
Auch der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) sieht beim Karlsruher Urteil zu den Befugnissen bei der Terrorabwehr Auswirkungen, die weit über das BKA-Gesetz hinausgehen würden. Ähnliche Bestimmungen gebe es auch im Verfassungsschutzgesetz, in der Strafprozessordnung und in anderen Regelungen, gab Hirsch zu bedenken. Bundesinnenminister a.D. Gerhart Baum (FDP) erklärte, dass durch das Urteil die Maßstäbe wieder zurechtgerückt seien. "Das Gericht hat sich erneut bewährt als Hüterin des Rechtsstaates", lobte Baum. Nun müsse das Parlament nacharbeiten. Hirsch und Baum gehörten zu den Klägern im Gerichtsverfahren.
Am Mittwoch entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das BKA-Gesetz bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden muss. Die bisherigen Regelungen dürfen bis dahin nur mit Einschränkungen angewandt werden. Betroffen sind Maßnahmen bei der Terrorabwehr, unter anderem die Überwachung von Verdächtigen durch Verwanzung von Wohnungen, versteckte Kameras und Trojaner-Software.
Urteil zu BKA-Gesetz so richtig wie erwartbar
Die Ausgestaltung des BKA-Gesetzes ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Teil verfassungswidrig. FDP-Vize Wolfgang Kubicki, FDP-Chef Christian Lindner und weitere Freie Demokraten begrüßten das Urteil. "Wieder haben liberale Kläger unsere Bürgerrechte verteidigt", resümierte Lindner. "Die Entscheidung ist so richtig, wie sie erwartbar war", verdeutlichte Kubicki. "Die Große Koalition hat schon wieder für ein bürgerrechtsfeindliches Gesetz eine Belehrung aus Karlsruhe bekommen."
Die Entscheidung des Gerichts zeige, dass auch die Verfassungsbeschwerde der Freien Demokraten gegen die Vorratsdatenspeicherung gute Erfolgschancen habe, so Kubicki weiter. Für ihn ist klar: "Die zunehmende Verlagerung von Ermittlungsbefugnissen in das Gefahrenvorfeld und die anlasslose Speicherung von grundrechtssensiblen Daten greifen nicht nur unverhältnismäßig in die Grundrechte von Unbeteiligten ein. Sie sind auch unzweckmäßig, weil sie den Blick der Ermittler vom Wesentlichen ablenken." Der FDP-Vize hob hervor, dass die Attentäter aller europäischen Terroranschläge der jüngsten Vergangenheit den Sicherheitsbehörden bereits bekannt gewesen seien. Vor diesem Hintergrund lasse sich ein Mehr an Überwachung nicht begründen, konstatierte der Freidemokrat.
Kubicki fordert: "Anstatt mit immer neuen, in ihrem Nutzen zweifelhaften Sicherheitsgesetzen die Grenzen unserer Grundrechte zu erproben, sollte die Bundesregierung besser für eine ausreichende personelle Ausstattung der Sicherheitsbehörden sorgen und ein sicherheitspolitisches Gesamtkonzept entwickeln, das die Zuständigkeiten von Bund und Ländern angemessen berücksichtigt." Sich bei der Verteidigung von Grund- und Freiheitsrechten immer nur auf andere zu verlassen, zeuge jedenfalls von einem bedenklichen Rechtsstaatsverständnis, kritisierte er.
Entscheidung wird weitgehende Auswirkungen haben
Auch der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) sieht beim Karlsruher Urteil zu den Befugnissen bei der Terrorabwehr Auswirkungen, die weit über das BKA-Gesetz hinausgehen würden. Ähnliche Bestimmungen gebe es auch im Verfassungsschutzgesetz, in der Strafprozessordnung und in anderen Regelungen, gab Hirsch zu bedenken. Bundesinnenminister a.D. Gerhart Baum (FDP) erklärte, dass durch das Urteil die Maßstäbe wieder zurechtgerückt seien. "Das Gericht hat sich erneut bewährt als Hüterin des Rechtsstaates", lobte Baum. Nun müsse das Parlament nacharbeiten. Hirsch und Baum gehörten zu den Klägern im Gerichtsverfahren.
Hintergrund
Am Mittwoch entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das BKA-Gesetz bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden muss. Die bisherigen Regelungen dürfen bis dahin nur mit Einschränkungen angewandt werden. Betroffen sind Maßnahmen bei der Terrorabwehr, unter anderem die Überwachung von Verdächtigen durch Verwanzung von Wohnungen, versteckte Kameras und Trojaner-Software.