FDPNach der Bundestagswahl

Unsere Schwerpunkte sind bekannt

Alexander Graf LambsdorffAlexander Graf Lambsdorff ist gesprächsbereit
27.09.2017

Weder eine Obergrenze für Flüchtlinge noch ein europäischer Finanzausgleich seien mit der FDP zu machen, sagt Alexander Graf Lambsdorff, derzeit noch Vizepräsident des Europaparlaments und neu in den Bundestag gewählter Abgeordneter der Freien Demokraten, im Interview mit der Passauer Neuen Presse. Darin geht es vor allem aber über die schwierigen Gespräche für eine Regierungsbildung. Lambsdorff warnt, insbesondere an die Adresse der CSU gerichtet, davor, Hürden zu errichten, die dann die Debatte abwürgen.

Die Schwerpunkte der Freien Demokraten seien bekannt: "Konsequente Digitalisierung, ehrgeizige Bildungspolitik und spürbare Steuerentlastungen. 27 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es höchste Zeit, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen." Mit Blick auf die CSU und deren Forderung nach der Obergrenze für Flüchtlinge moniert Lambsdorff: "Die CSU kann gerne eine Obergrenze in ihre Papiere schreiben und diese Bayernplan nennen." Im gleichem Atemzug schränkt er sogleich ein: Der Deutschlandplan ist das Grundgesetz und das wird von Karlsruhe überwacht."

Nicht bei jedem Rülpser der AfD in Hysterie verfallen

Er rät der CSU, sich nicht auf ein Ziel festzulegen, das vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert werden würde. Er selbst lehne eine Obergrenze aus Gründen der Humanität ab: "Wenn Menschen politisch verfolgt werden, genießen sie Asylrecht." Viel wichtiger sei es, legale Wege der Einwanderung zu schaffen, um den verbreiteten Missbrauch des Asylrechts zu stoppen, wirbt er für das Einwanderungsgesetz der FDP.

Mit Blick auf den Umgang mit der AfD zehrt Lambsdorff aus seinem Erfahrungsschatz als langjähriger Vize-Präsident des Europaparlaments. Die Erfahrungen mit Rechtsextremen im EU-Parlament lehren ihn: "Wir dürfen nicht bei jedem Rülpser der AfD in Hysterie verfallen." Wichtig sei, die Geschäftsordnung korrekt anzuwenden, "damit sich die Populisten nicht als Märtyrer in Szene setzen" könnten. "Aber wenn rassistische, volksverhetzende oder beleidigende Aussagen getroffen werden, können Sanktionen gegen die Abgeordneten verhängt werden. Das reicht völlig aus."

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