17.05.2013FDP-FraktionFamilienpolitik

THOMAE: Neues Sorgerecht tritt in Kraft

BERLIN. Am 19. Mai 2013 tritt das neue Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern in Kraft. Dazu erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Familienrecht Stephan THOMAE:

Kinder von nicht miteinander verheirateten Eltern erhalten durch das neue Gesetz deutlich bessere Chancen, zwei sorgeberechtigte Eltern zu haben. Es wird ein neues Leitbild verankert, nachdem Eltern die Sorge grundsätzlich gemeinsam übernehmen sollen. Ein Elternteil soll nur dann von der gemeinsamen Sorge ausgeschlossen werden, wenn dies mit Blick auf das Wohl des Kindes unvermeidbar ist. Eltern sind durch das Gesetz angehalten, im Sinne des Kindeswohls zwischenmenschliche Probleme hintanzustellen.

Die Novelle trägt den Tatsachen Rechnung, dass die verschiedenen Familien-Konstellationen, in die Kinder hineingeboren werden, immer vielgestaltiger werden und dass es für Kinder grundsätzlich am besten ist, wenn es von zwei erziehungsberechtigten Eltern erzogen wird.
397-Thomae-Sorgerecht.pdf

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