19.09.2012FDP-FraktionInnenpolitik

THOMAE: Das Urheberrecht hat sich im Wesentlichen bewährt

BERLIN. Anlässlich des vom Bundesjustizministerium heute veranstalteten Zukunftsforums Urheberrecht erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Urheberrecht Stephan THOMAE:

Das Urheberrecht setzt den Ordnungsrahmen für die digitale Wirtschaft. Es ist die Wirtschaftsordnung der digitalen Welt im 21. Jahrhundert. Angesichts der technischen Entwicklungen werden von Zeit zu Zeit alarmistische Rufe nach einem völlig neuen Urheberrecht laut. Es hat sich aber in den Diskussionen der letzten zwei Jahre gezeigt, dass das deutsche Urheberrecht entgegen vielerlei Kritik hinreichenden Entwicklungs- und Gestaltungsspielraum für das digitale Zeitalter gewährt.

Das urheberrechtliche Grundgesetz "erst fragen dann nutzen" gilt selbstverständlich auch im Netz. Aus der Tatsache, dass einige Rechteinhaber ihre Werke frei zur Nutzung im Netz anbieten, darf nicht geschlossen werden, dass dies für alle Werke gelten muss. Wenn ein Rechteinhaber seine Werke frei anbietet, ist das sicher zu begrüßen; wenn er aber aus wirtschaftlichen oder welchen Gründen auch immer auf seinen Rechten besteht, muss dies respektiert werden. Wenn diese einfache und eigentlich einleuchtende Spielregel von allen beachtet würde, wäre manche Diskussion unnötig.

An den Stellen, wo tatsächlich Nachbesserungsbedarf besteht, setzen wir an: Wir werden Exzesse bei unberechtigten Abmahnungen eindämmen, auch um das Urheberrecht vor einem Imageschaden zu bewahren. Dabei dürfen aber berechtigte Interessen der Kreativwirtschaft nicht außer Acht gelassen werden. Eine berechtigte Abmahnung gegen Rechtsverstöße muss weiter möglich bleiben.

Bei der Verwendung von Werken für Unterricht und Forschung werden wir die am 31.12.2012 auslaufende Befristung verlängern.

Zudem sollten wir über mögliche Verbesserungen des Auskunftsanspruches nach § 101 UrhG diskutieren, um einerseits eine bessere Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen, andererseits aber um besser sicherzustellen, dass die Internetprovider Auskünfte über Anschlussinhaber nur dann erteilen, wenn tatsächlich berechtigte Ansprüche bestehen. Auch so lassen sich nämlich berechtigte und unberechtigte Abmahnung besser voneinander trennen.

Mit Blick auf den Erhalt des kulturellen Erbes wurde vom Europäischen Parlament im September eine Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke verabschiedet. Die Bundesregierung hat an der Erstellung dieser Richtlinie mitgewirkt und wird das nationale Recht entsprechend anpassen.

726-thomae-urheberrecht_11.pdf

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