27.03.2014FDPArbeitsmarkt

THEURER zur Debatte um den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn

Berlin. Zur Debatte um die Ausgestaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns erklärt das FDP-Präsidiumsmitglied MICHAEL THEURER

„Es ist pure Ideologie, dass beim geplanten allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nur wenige Ausnahmen vorgesehen sind. Die Bundesregierung muss den Gesetzentwurf dringend und in entscheidenden Punkten ändern, um das Schlimmste zu verhindern. Gerade für Jugendliche, Langzeitarbeitslose und Menschen mit Vermittlungs-Hemmnissen muss der Schaden begrenzt werden. Denn es besteht die akute Gefahr, dass genau diejenigen zu Verlierern werden, denen der Mindestlohn helfen soll. Kurz gesagt, der allgemeine gesetzliche Mindestlohn wäre ein Chancentod.

Wenn Bundesarbeitsministerin Nahles verkündet, sie hätte sich gegenüber der Union durchgesetzt, so ist das nur die halbe Wahrheit. Sie hat sich vor allem gegen jede Vernunft durchgesetzt. Innerhalb der Europäischen Union verfügen derzeit 21 von 28 Staaten über einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Die meisten westeuropäischen Länder haben allerdings zusätzlich gesonderte Jugendmindestlöhne eingeführt, um beispielsweise den Einstieg in den Arbeitsmarkt nicht noch weiter zu erschweren. Der Gesetzentwurf von Nahles zeigt, dass sie keine Rücksicht auf die Meinung von Experten nimmt, sondern vor allem ideologisch motiviert und aus parteitaktischem Kalkül handelt.

Bildungsministerin Wanka wird nicht müde zu betonen, dass heute sechs von zehn Lehrlingen bei Ausbildungsbeginn älter als 18 Jahre sind. Demnach wird der geplante allgemeine gesetzliche Mindestlohn die Ausbildung vielfach unattraktiv machen und somit den Fachkräftemangel weiter verschärfen. Am Ende schadet der allgemeine gesetzliche Mindestlohn mehr als er nutzt. Besser wäre es, auf flexible Lohnuntergrenzen zu setzen und das bewährte Modell der Tarifpartnerschaft nicht zu zerstören. Die Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgsmodell, welches man mit flexiblen Lohnuntergrenzen ergänzen muss und nicht kaputtmachen darf.“

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