04.05.2015Die Hamburger sollen im Herbst über Olympia entscheiden. Dafür muss die Verfassung geändert werden. Rot-Grün will in diesem Zuge das Instrument genereller Referenden - eine verbindliche Abstimmung des Volkes über eine von Senat und Bürgerschaft vorgelegte Frage - einführen. Katja Suding, FDP-Fraktionschefin in der Hamburgischen Bürgerschaft, hält das für keine gute Idee: "Ein Einfallstor für Dauerreferenden aus dem Rathaus darf und soll es in unserer Verfassung nicht geben. Das würde die Volksgesetzgebung mit allen Hamburgern als Initiatoren aushebeln", ist sie überzeugt.
"Und es könnte unabsehbare Folgen mit sich bringen, die auch durch Mindestquoren bei Parlamentsbeschlüssen oder Volksbefragungen nicht hinreichend ausgeschlossen sind" , befürchtet die Freidemokratin. Die FDP-Fraktion werde deshalb dem Entwurf von SPD und Grünen für eine Bürgerschaftsreferendum nicht zustimmen.
Suding will das Instrument eines Referendums ausschließlich für die Abstimmung über die Hamburger Kandidatur für Olympische Sommerspiele nutzen. "Die FDP-Fraktion hat sich angesichts der Grundsatzbedeutung für eine Verankerung einer 'Lex Olympia' in der Hamburgischen Verfassung ausgesprochen. Wir Freie Demokraten legen allerdings Wert darauf, dass eine solche Referendums-Regel ausdrücklich und einmalig nur für eine Abstimmung über olympische Spiele gilt", stellte sie klar.
Bisher gibt es in der Verfassung der Stadt keine Regelung über eine von Senat oder Bürgerschaft initiierte Volksabstimmung. Rot-Grün will ein generelles Referendum in die Verfassung schreiben. Der erste Fall wäre dann die Befragung der Bürger "von oben" – sie stimmen für oder gegen die Spiele 2024 in Hamburg. Das Votum soll dann verbindlich sein, und damit auch per Gesetz ausschließen, dass sich nach einem Referendum durch den Senat noch eine Volksinitiative gegen die Spiele in Hamburg formiert.
Suding warnt vor Aushebelung der Volksgesetzgebung
Katja Suding warnt vor Dauerreferenden aus dem RathausDie Hamburger sollen im Herbst über Olympia entscheiden. Dafür muss die Verfassung geändert werden. Rot-Grün will in diesem Zuge das Instrument genereller Referenden - eine verbindliche Abstimmung des Volkes über eine von Senat und Bürgerschaft vorgelegte Frage - einführen. Katja Suding, FDP-Fraktionschefin in der Hamburgischen Bürgerschaft, hält das für keine gute Idee: "Ein Einfallstor für Dauerreferenden aus dem Rathaus darf und soll es in unserer Verfassung nicht geben. Das würde die Volksgesetzgebung mit allen Hamburgern als Initiatoren aushebeln", ist sie überzeugt.
"Und es könnte unabsehbare Folgen mit sich bringen, die auch durch Mindestquoren bei Parlamentsbeschlüssen oder Volksbefragungen nicht hinreichend ausgeschlossen sind" , befürchtet die Freidemokratin. Die FDP-Fraktion werde deshalb dem Entwurf von SPD und Grünen für eine Bürgerschaftsreferendum nicht zustimmen.
Suding will das Instrument eines Referendums ausschließlich für die Abstimmung über die Hamburger Kandidatur für Olympische Sommerspiele nutzen. "Die FDP-Fraktion hat sich angesichts der Grundsatzbedeutung für eine Verankerung einer 'Lex Olympia' in der Hamburgischen Verfassung ausgesprochen. Wir Freie Demokraten legen allerdings Wert darauf, dass eine solche Referendums-Regel ausdrücklich und einmalig nur für eine Abstimmung über olympische Spiele gilt", stellte sie klar.
Hintergrund
Bisher gibt es in der Verfassung der Stadt keine Regelung über eine von Senat oder Bürgerschaft initiierte Volksabstimmung. Rot-Grün will ein generelles Referendum in die Verfassung schreiben. Der erste Fall wäre dann die Befragung der Bürger "von oben" – sie stimmen für oder gegen die Spiele 2024 in Hamburg. Das Votum soll dann verbindlich sein, und damit auch per Gesetz ausschließen, dass sich nach einem Referendum durch den Senat noch eine Volksinitiative gegen die Spiele in Hamburg formiert.