08.06.2016Der Bundestag hat eine Änderung des Telemediengesetzes beschlossen, mit dem Ziel, die Störerhaftung für WLAN-Betreiber abzuschaffen. Doch der Gesetzesschutz ist löchrig. Unterlassungsansprüche von Rechteinhabern können weiterhin bestehen. Daniel Föst, Generalsekretär der FDP Bayern, fordert eine vollständige Abschaffung der Störerhaftung. Er sagt: "Die GroKo kann‘s einfach nicht. Die Störerhaftung wurde nur teilweise abgeschafft, was ja schon mal okay aber nicht ausreichend ist. Zwar wurde die strafrechtliche Verfolgung der WLAN-Betreiber für kriminelle Taten ihrer Nutzer abgeschafft, aber vor Klagen auf Unterlassung werden sie nicht geschützt. Das muss noch ergänzt werden."
Jimmy Schulz, ehemaliger FDP Bundestagsabgeordneter, Internetunternehmer und Initiator eines offenen WLANs im Englischen Garten, ergänzt: "Das Ziel die Verfolgung der Betreiber abzuschaffen wurde nur im Begründungstext erwähnt und hat es nicht ins Gesetz geschafft. Jetzt ist es den Gerichten überlassen, wie sie im Fall von Unterlassungsklagen reagieren."
"Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen aber, dass bei der Rechtsprechung der Begründungstext nicht angewandt wird, sondern tatsächlich nur des Gesetzestext selbst! Handwerklich ist das Gesetz damit leider vollkommen unzureichend", erklärt Schulz abschließend.
Störerhaftung vollständig abschaffen
FDP fordert eine vollständige Abschaffung der StörerhaftungDer Bundestag hat eine Änderung des Telemediengesetzes beschlossen, mit dem Ziel, die Störerhaftung für WLAN-Betreiber abzuschaffen. Doch der Gesetzesschutz ist löchrig. Unterlassungsansprüche von Rechteinhabern können weiterhin bestehen. Daniel Föst, Generalsekretär der FDP Bayern, fordert eine vollständige Abschaffung der Störerhaftung. Er sagt: "Die GroKo kann‘s einfach nicht. Die Störerhaftung wurde nur teilweise abgeschafft, was ja schon mal okay aber nicht ausreichend ist. Zwar wurde die strafrechtliche Verfolgung der WLAN-Betreiber für kriminelle Taten ihrer Nutzer abgeschafft, aber vor Klagen auf Unterlassung werden sie nicht geschützt. Das muss noch ergänzt werden."
Handwerklich unzureichend
Jimmy Schulz, ehemaliger FDP Bundestagsabgeordneter, Internetunternehmer und Initiator eines offenen WLANs im Englischen Garten, ergänzt: "Das Ziel die Verfolgung der Betreiber abzuschaffen wurde nur im Begründungstext erwähnt und hat es nicht ins Gesetz geschafft. Jetzt ist es den Gerichten überlassen, wie sie im Fall von Unterlassungsklagen reagieren."
"Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen aber, dass bei der Rechtsprechung der Begründungstext nicht angewandt wird, sondern tatsächlich nur des Gesetzestext selbst! Handwerklich ist das Gesetz damit leider vollkommen unzureichend", erklärt Schulz abschließend.