02.09.2005FDP

SOLMS: Liberales Gesamtkonzept zur Reform der direkten Steuern

Berlin. Der steuerpolitische Sprecher der FDP, Bundestagsvizepräsident DR. HERMANN OTTO SOLMS, erklärte heute auf einer Pressekonferenz:
"Die FDP legt als einzige Partei ein integriertes Gesamtkonzept zur Reform der direkten Steuern vor. Es ist der einzige Vorschlag in der politischen Diskussion, der die Probleme des Einkommensteuerrechts, der Kapitalertragsbesteuerung, einer rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung, der europarechtskonformen Konzernbesteuerung, des Umwandlungssteuerrechts sowie der Abschaffung der Gewerbesteuer und einer Ersatzfinanzierung der Gemeinden in einer in sich abgestimmten Weise löst. Alle unsere Vorschläge sind als Gesetzestexte ausformuliert und können damit nach der Bundestagswahl unverzüglich in die parlamentarischen Beratungen gehen.
Unsere Vorschläge entschlacken das Steuerrecht in erheblichem Maße und bedeuten einen Befreiungsschlag für Bürger, Unternehmen und Finanzverwaltung. Das beweisen folgende Zahlen: Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Umwandlungssteuer-, Gewerbesteuer- und Vermögensteuergesetz umfassen heute in der Beck?schen Textsammlung 496 Seiten. Wir schaffen die beiden letztgenannten Gesetze ab; das Umwandlungssteuerecht wird in das Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht integriert. Für unser neues Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz reichen insgesamt 33 Seiten aus. Wir entlasten Bürger und Unternehmen in Höhe von 17- 19 Mrd. Euro und legen konkrete Finanzierungsvorschläge in beinahe doppelter Höhe von mehr als 35 Mrd. Euro vor.
1. Für die Bürger wird das Steuerrecht wieder einfach und verständlich. Ausnahmen werden konsequent abgeschafft, alle Bürger werden entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit gleichmäßig und gerecht zur Besteuerung herangezogen. Der FDP-Stufentarif von 15%, 25% und 35% führt zu einer deutlichen Entlastung auch für die Bürger, die bisher Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen konnten. Jedem Steuerbürger, seinem Ehegatten und seinen Kindern steht ein Grundfreibetrag von 7.700 Euro zu. Für Einkommen bis 15.000 Euro sind 15% Steuern zu zahlen, 25% fallen für den Einkommensteil zwischen 15.000 Euro und 40.000 Euro an, 35% für Einkommen darüber. Eine Familie mit zwei Kindern zahlt (unter Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen und der Werbungskostenpauschale) erst ab einem Jahreseinkommen von 38.600 Euro überhaupt Steuern.
2. Für Sparer und Kapitalanleger macht eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25% den Anlagestandstandort und Finanzplatz Deutschland wieder attraktiv. Die Kapitalflucht wird gestoppt. Steuerhinterziehung bei Kapitaleinkünften wird in Deutschland unmöglich. Der Steuerabzug an der Quelle macht übermäßige Kontrollverfahren überflüssig. Das Bankgeheimnis erhält seinen hohen Stellenwert im Rechtsstaat zurück.
3. Für die Unternehmen wird ein international wettbewerbsfähiges und rechtsformneutrales Steuerrecht geschaffen. Die Unternehmen können ihre wirtschaftlichen Entscheidungen unbeeinflußt vom Steuerrecht treffen. Das Steuerrecht verhält sich gegenüber Gestaltungsentscheidungen von Unternehmen oder Unternehmensgruppen neutral ? sei es im Hinblick auf Rechtsform, Investitionen, Finanzierung oder Umwandlungen. Umwandlungen können ohne Besteuerung der stillen Reserven durchgeführt werden. Bei Grundstücksübertragungen im Konzern fällt keine Grunderwerbsteuer an. Die Gewerbsteuer wird abgeschafft. Die Gemeinden erhalten eine sichere und planbare Ersatzfinanzierung, die neben einem gleichen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatzrecht eine Anhebung des gemeindlichen Anteils an der Umsatzsteuer von derzeit 2,2% auf 12% vorsieht. Unternehmerische Einkünfte unterliegen einem international wettbewerbsfähigen Zwei-Stufen-Tarif von 15% und 25% zuzüglich eines kommunalen Zuschlags - von je nach Gemeinde unterschiedlich- 2-4%.
4. Für die Finanzverwaltung schafft ein einfaches und klares Steuerrecht die Grundlage dafür, daß sie das Steuerrecht wieder zweifelsfrei anwenden kann. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Verwaltung, auch durch Rechtsverordnungen und Nichtanwendungserlasse werden eingeschränkt. Der Anspruch auf eine verbindliche Auskunft vermittelt Planungssicherheit. Das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Finanzverwaltung wird wiederhergestellt. Die Prozeßflut bei den Finanzgerichten wird eingedämmt.
5. Für den Staatshaushalt ist entscheidend, daß eine investitions- und leistungsfreundliche Steuerpolitik mit einer soliden und nachhaltig auf Stabilität ausgerichteten Haushaltspolitik verbunden wird. Dabei muß gelten: Die Ausgaben richten sich nach den Einnahmen ? nicht umgekehrt."

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