02.07.2015Im Bundestag stehen die aktuellen Sterbehilferegeln zur Debatte. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, plädiert in einem Gastbeitrag für die "Welt" für die Achtung von Selbstbestimmung und Menschenwürde. Die Frage der Sterbehilfe berühre nicht nur moralische Aspekte, sondern auch die rechtlichen Grenzen von aktiver und passiver Sterbehilfe, erläuterte sie. Für Ärzte, die Menschen beim Sterben begleiten, müsste endlich Rechtssicherheit geschaffen werden.
Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte, dass es je nach Bundesländern gebe es im ärztlichen Standesrecht unterschiedliche Regelungen, was unter ärztlichem Beistand in diesem Fall zu verstehen. "Diese Situation ist für Ärzte und Patienten unzureichend: Sie bringt Ärzte in einen Konflikt zwischen Standes- und Patienteninteressen." Sie lobte die zivilrechtlichen Regelungen, die im Gesetzentwurf von Hintze, Lauterbach und weiteren Abgeordneten gefordert würden.
Selbstbestimmung im letzten Lebensabschnitt
Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerIm Bundestag stehen die aktuellen Sterbehilferegeln zur Debatte. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, plädiert in einem Gastbeitrag für die "Welt" für die Achtung von Selbstbestimmung und Menschenwürde. Die Frage der Sterbehilfe berühre nicht nur moralische Aspekte, sondern auch die rechtlichen Grenzen von aktiver und passiver Sterbehilfe, erläuterte sie. Für Ärzte, die Menschen beim Sterben begleiten, müsste endlich Rechtssicherheit geschaffen werden.
Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte, dass es je nach Bundesländern gebe es im ärztlichen Standesrecht unterschiedliche Regelungen, was unter ärztlichem Beistand in diesem Fall zu verstehen. "Diese Situation ist für Ärzte und Patienten unzureichend: Sie bringt Ärzte in einen Konflikt zwischen Standes- und Patienteninteressen." Sie lobte die zivilrechtlichen Regelungen, die im Gesetzentwurf von Hintze, Lauterbach und weiteren Abgeordneten gefordert würden.
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