FDPSterbehilfe

Die Würde des Menschen steht im Mittelpunkt

Nicola BeerNicola Beer
06.11.2015

Der Bundestag entscheidet darüber, ob gewerbsmäßige Sterbehilfe verboten werden soll. FDP-Generalsekretärin Nicola Beer forderte im Gastbeitrag für die "Huffington Post", immer die Würde des Menschen im Blick zu behalten: "Unser Grundgesetz stellt nicht umsonst die Würde des Menschen über alles. Und wie für das gesamte Leben gilt vor allem an dessen Ende." Niemand solle einem Menschen vorschreiben, wie er den letzten Teil seines Lebensweges zu gestalten habe, betonte die Freidemokratin.

In bestimmten Fällen sei ein solcher Entschluss nicht ohne Hilfe umsetzbar, unterstrich Beer. Deshalb dürfe niemand kriminalisiert werden, der Menschen dabei helfe, ihr Selbstbestimmungsrecht wahrzunehmen. Sie hob allerdings hervor, dass für Ärzte müssen rechtliche Klarheit herrschen müsse. "Sie dürfen nicht zur Beihilfe verpflichtet oder gezwungen werden, aber keineswegs dürfen sie sich standesrechtlich strafbar machen, wenn sie aus freien Stücken den Willen von Patienten umsetzen und damit im Rahmen geltenden Rechts agieren. Ich appelliere deshalb an die Ärzteschaft, das Standesrecht an der Gesetzeslage auszurichten."

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Das Thema Sterbehilfe wirft viele ethische Fragen auf: Wie gehen wir mit Schwerstkranken, Sterbenden und alten Menschen um? Wie begleiten wir das Sterben und wie lindern wir ihre Leiden - die körperlichen und seelischen? Wie können wir gewährleisten, dass der individuelle Wille der Patienten respektiert und umgesetzt wird, dass Patienten also in dieser Ausnahmesituation nicht fremdbestimmt werden?

Unser Grundgesetz stellt nicht umsonst die Würde des Menschen über alles. Und wie für das gesamte Leben gilt vor allem an dessen Ende: Ohne Selbstbestimmung gibt es keine Würde. Niemand sollte einem Menschen vorschreiben, wie er den letzten Teil seines Lebensweges gestalten soll.

Selbstbestimmungsrecht

In bestimmten Fällen ist ein solcher Entschluss nicht ohne Hilfe umsetzbar. Deshalb darf niemand kriminalisiert werden, der Menschen dabei hilft, ihr Selbstbestimmungsrecht umzusetzen. Hier haben wir eine ausgewogene Rechtslage, die nicht verschärft werden sollte.
Doch Ärzte müssen rechtliche Klarheit erhalten.

Sie dürfen nicht zur Beihilfe verpflichtet oder gezwungen werden, aber keineswegs dürfen sie sich standesrechtlich strafbar machen, wenn sie aus freien Stücken den Willen von Patienten umsetzen und damit im Rahmen geltenden Rechts agieren. Ich appelliere deshalb an die Ärzteschaft, das Standesrecht an der Gesetzeslage auszurichten.

Suizid als "einfachster Weg"

Jenseits der Rechtslage liegt jedoch der eigentlich entscheidende Punkt: keinesfalls darf auf leidende Menschen am Ende ihres Lebens emotionaler, sozialer oder gar ökonomischer Druck ausgeübt wird. Dass Menschen das Gefühl haben, den Suizid als "einfachsten Weg" wählen zu müssen, weil sie sonst Angehörigen oder dem Staat zur Last fallen, darf nicht passieren.

Hier sind wir als Gesellschaft gefordert - wir müssen sicherstellen, dass ausreichende Angebote der Sterbebegleitung und Palliativversorgung - auch im ambulanten Umfeld - geschaffen werden. Deswegen ist es gut, dass es in der Frage der gewerblichen Sterbehilfe, die eine Art Sterbeindustrie herstellen würde, einen breiten Konsens für deren Ablehnung gibt.

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