15.02.2013FDP-FraktionMenschenrechte und humanitäre Hilfe

SCHUSTER: Todesstrafe gegen geistig Behinderten stoppen

​BERLIN. Anlässlich der für kommenden Dienstag angekündigten Hinrichtung eines geistig behinderten Menschen im US-Bundesstaat Georgia, erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der FDP-Bundestagsfraktion Marina SCHUSTER:

​Die abermals geplante Hinrichtung eines als geistig behindert diagnostizierten Menschen im US-Bundesstaat Georgia ist absolut inakzeptabel und schockierend. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert die Verantwortlichen auf, die Todesstrafe an Warren Lee Hill Jr. nicht zu vollstrecken.

Georgia würde mit der Hinrichtung Hills eine verfassungswidrige Todesstrafe vollstrecken, während das Verfahren gegen den Angeklagten beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten noch anhängig ist. Dieser hatte bereits im Jahr 2002 entschieden, dass es nicht zulässig ist, eine geistig behinderte Person hinzurichten. Es ist nicht hinnehmbar, dass Georgia als einziger US-Bundesstaat unverhältnismäßig hohe Hürden für den "zweifelsfreien Nachweis" einer geistigen Behinderung geschaffen hat. Erst letztes Jahr war trotz Protests der ebenfalls geistig behinderte Troy Anthony Davis hingerichtet worden.

Die FDP-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, dass die Todesstrafe unabhängig von Schwere der Tat, Schuld und geistiger Zurechnungsfähigkeit falsch ist und bleibt. Diese Position ist unverrückbar. Die Todesstrafe ist mit unseren Werten nicht vereinbar. Sie muss weltweit geächtet und abgeschafft werden. Das Festhalten an der Todesstrafe belastet das transatlantische Verhältnis.

121-Schuster-Todesstrafe

121-schuster-todesstrafe.pdf

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