29.08.2013FDP-FraktionMenschenrechte und humanitäre Hilfe

SCHUSTER: Kein Platz für Geheimgefängnisse - Menschen vor dem "Verschwindenlassen" schützen

BERLIN. Zum morgigen Internationalen Tag der Opfer des Verschwindenlassens erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der FDP-Bundestagsfraktion Marina SCHUSTER:

Zu oft können wir beobachten, dass das Verschwindenlassen von Personen weltweit als Mittel der Einschüchterung zum Einsatz kommt. Die Zahl neuer Fälle von Verschwindenlassen bleibt hoch, gerade in Ländern wie Kolumbien, Pakistan und den Philippinen. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert anlässlich des Internationalen Tages der Opfer des Verschwindenlassens, gegen dieses Verbrechen gegen die Menschlichkeit stärker vorzugehen.

 

Ebenso wenig darf es in Europa in Zukunft Platz geben für Geheimgefängnisse oder ähnliche Mittel der Repression. Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass die in der Vergangenheit vom US-Geheimdienst CIA unterhaltenen Geheimgefängnisse auf europäischem Boden nun durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufgearbeitet werden.

 

Verschwindenlassen wird häufig als Strategie angewendet, um Angst innerhalb einer Gesellschaft zu verbreiten. Und dies nicht nur von Regierungen – auch Terrorgruppen bedienen sich dieses Mittels. Das Gefühl der Verunsicherung ist nicht nur auf die nahen Verwandten der Verschwundenen beschränkt – es wirkt sich auch auf die Gesellschaft als Ganzes aus. „Verschwundene" Personen werden oft gefoltert und aller ihrer Rechte beraubt. Häufig genug werden die Opfer nie freigelassen; ihr Schicksal bleibt oftmals für immer unbekannt.

 

Deutschland hat sich aktiv an den Verhandlungen zur rechtsverbindlichen UN-Konvention gegen Verschwindenlassen beteiligt und die Erarbeitung konstruktiv unterstützt. Wir haben sie bereits 2009 ratifiziert. Weder Krieg, Kriegsgefahr, politische Instabilität noch ein anderer öffentlicher Notstand dürfen als Rechtfertigung zum Verschwindenlassen von Personen herangezogen werden. Mit der Möglichkeit der Individualbeschwerde gibt die Konvention Opfern auch in Deutschland ein wichtiges Mittel an die Hand: bei Verletzung des Übereinkommens durch einen Vertragsstaat können Bürgerinnen und Bürger seit 2012 bei den Vereinten Nationen Beschwerde einlegen.

 

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