SCHRÖDER/WESTERWELLE: Mündliche Verhandlung am 31. März
FDP-Sprecher ROBERT VON RIMSCHA teilt mit:
Berlin. Nach dem Widerspruch des FDP-Bundesvorsitzenden gegen die vom Altbundeskanzler erwirkte einstweilige Verfügung hinsichtlich kritischer Äußerungen WESTERWELLES über SCHRÖDERS Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Amt hat das Hamburger Landgericht eine mündliche Verhandlung für den 31. März anberaumt. WESTERWELLE erklärt wörtlich: "Hier geht es um die Meinungsfreiheit. Deshalb werde ich das ausfechten."