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Schnarrenberger setzt auf Einsicht Gurlitts

Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerSabine Leutheusser-Schnarrenberger befürchtet langwierige Prozesse
29.01.2014

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will den Kunsthändler-Erben Cornelius Gurlitt veranlassen, auf einige der beschlagnahmten Bilder zu verzichten. Im Interview mit dem „Handelsblatt“ erklärte sie: „Herr Gurlitt trägt neben rechtlichen auch moralische Verpflichtungen. Ich denke, dass er sich dieser Tatsache nicht ewig wird verschließen können.“ Eine rechtliche Handhabe für die Restitution der Bilder könne man aber nur Bild für Bild beantworten.

Die Staatsanwaltschaft hatte in der Wohnung Gurlitts im vergangenen Jahr mehr als 1.400 Kunstwerke beschlagnahmt. Sie sollen teils aus NS-Raubkunst stammen, können zum Teil aber auch zu der privaten Sammlung von Gurlitts Vater gehören. Anfang November 2013 ist der Fall Gurlitt öffentlich bekannt geworden und kam durch die mediale Berichterstattung richtig ins Rollen.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hielt jetzt im Interview mit dem „Handelsblatt" fest, dass es für einen 80-jährigen Mann nicht angenehm sei, „so lange einem medialen Trommelfeuer ausgesetzt zu sein. Ich hoffe, dass er und diejenigen Personen, die zu ihm Zugang haben, dies bald einsehen werden.“ Die Bundesregierung könne das Verfahren ohne die Mitwirkung von Gurlitt kaum beschleunigen.

Wenn sich Gurlitt weiter unnachgiebig zeige, räumte Leutheusser-Schnarrenberger ein, „dann kann sich der Fall noch lange hinziehen, zum Schaden aller Seiten“. Das Schicksal der Gemälde müsse für jeden Einzelfall geklärt werden. „Wenn es nicht zu einvernehmlichen Regelungen kommt, werden wir langwierige, schwierige Prozesse erleben.“

Keine rückwirkende Verlängerung der Verjährungsfristen

Die Justizministerin erläuterte zudem, dass es sich in vielen Fällen nachweisen lassen werde, wenn ein Kunstgegenstand widerrechtlich weggenommen wurde. Aber: „Mit jedem Jahr und jedem Verkauf wird dieser Nachweis schwieriger. Die heutigen Besitzer werden sich auf die Verjährung oder darauf berufen, dass sie die Werke schon lange besitzen.“

Leutheusser-Schnarrenberger wies Forderungen nach einer rückwirkenden Verlängerung der Verjährungsfristen zurück. „Eine bereits eingetretene Verjährung per Gesetz nachträglich aufzuheben, ist nur sehr schwer vorstellbar. Wenn ein solches Gesetz in Karlsruhe scheitert, ist auch niemandem geholfen“, sagte sie. Sie unterstrich: Unsere Fristen - zehn Jahre für gutgläubigen Erwerb, 30 Jahre für Verjährung - sind nicht kurz. Fristen dienen in der Regel dazu, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden herzustellen. Bei den Folgen der NS-Herrschaft ist das mit einem Fristablauf aber nicht zu erreichen. Daher ist in der Washingtoner Erklärung, der wir uns verpflichtet fühlen, von einem "fairen Ausgleich" die Rede.

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