22.05.2019Nach jahrzehntelanger Debatte, ob die vorhandenen Gesetze ausreichen oder Kinderrechte ins Grundgesetz gehören, markiert der jüngst gefasste Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz einen Meilenstein. Alle 16 Bundesländer stimmten für den Antrag, der von Schleswig-Holstein gemeinsam mit anderen Ländern gestellt wurde. Nach Auffassung von Schleswig-Holsteins Familien- und Jugendminister Heiner Garg wird er einen wichtigen Impuls für den laufenden Prozess auf Bundesebene geben. "Das ist ein deutliches Votum für die Stärkung von Kindern in Deutschland. Es ist Zeit, dass Kinderrechte ins Grundgesetz kommen“, freut sich Garg. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll nun bis Ende des Jahres Vorschläge für die Verfassungsänderung ausarbeiten.
Mit dem gemeinsamen Vorstoß will Minister Garg die rechtliche Position von Kindern stärken und das Bewusstsein von Erwachsenen schärfen, Kinderrechte besser wahrzunehmen. Die Aufnahme sei ein Beitrag, Kinderschutz und die Sicherheit vor Gewalt auszubauen. Zudem soll mit dem Schritt die Aufmerksamkeit aller öffentlichen Aufgabenträger für Kinderrechte gefestigt und Vollzugsdefiziten besser entgegengewirkt werden können. Mit der ausdrücklichen Normierung der Kinderrechte im Grundgesetz soll darüber hinaus die völkerrechtliche Vorgabe der UN-Kinderrechtskonvention umgesetzt werden, nachdem diese bereits im Jahr 1992 durch den Bundestag ratifiziert wurde. Da das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland die höchste Instanz in gesellschaftlichen, politischen und juristischen Diskussionen ist, sollen dort die Grundprinzipien des Übereinkommens verankert werden.
Schleswig-Holstein bringt Stärkung der Kinderrechte voran
Die Kinderrechte sollen im Grundgesetz verankert werden.Nach jahrzehntelanger Debatte, ob die vorhandenen Gesetze ausreichen oder Kinderrechte ins Grundgesetz gehören, markiert der jüngst gefasste Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz einen Meilenstein. Alle 16 Bundesländer stimmten für den Antrag, der von Schleswig-Holstein gemeinsam mit anderen Ländern gestellt wurde. Nach Auffassung von Schleswig-Holsteins Familien- und Jugendminister Heiner Garg wird er einen wichtigen Impuls für den laufenden Prozess auf Bundesebene geben. "Das ist ein deutliches Votum für die Stärkung von Kindern in Deutschland. Es ist Zeit, dass Kinderrechte ins Grundgesetz kommen“, freut sich Garg. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll nun bis Ende des Jahres Vorschläge für die Verfassungsänderung ausarbeiten.
Mit dem gemeinsamen Vorstoß will Minister Garg die rechtliche Position von Kindern stärken und das Bewusstsein von Erwachsenen schärfen, Kinderrechte besser wahrzunehmen. Die Aufnahme sei ein Beitrag, Kinderschutz und die Sicherheit vor Gewalt auszubauen. Zudem soll mit dem Schritt die Aufmerksamkeit aller öffentlichen Aufgabenträger für Kinderrechte gefestigt und Vollzugsdefiziten besser entgegengewirkt werden können. Mit der ausdrücklichen Normierung der Kinderrechte im Grundgesetz soll darüber hinaus die völkerrechtliche Vorgabe der UN-Kinderrechtskonvention umgesetzt werden, nachdem diese bereits im Jahr 1992 durch den Bundestag ratifiziert wurde. Da das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland die höchste Instanz in gesellschaftlichen, politischen und juristischen Diskussionen ist, sollen dort die Grundprinzipien des Übereinkommens verankert werden.