12.09.2013FDP-FraktionKirchen und Religionsgemeinschaften

RUPPERT: FDP-Bundestagsfraktion begrüßt wegweisende Gerichtsentscheidungen zum Verhältnis von Religion und Schulpflicht

BERLIN. Anlässlich der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu Befreiungen vom koedukativen Schwimmunterricht für Muslime und vom schulischen Kinobesuch für Zeugen Jehovas erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und Beauftragter der FDP-Bundestagfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften Stefan RUPPERT:

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidungen explizit. Religiöse und weltanschauliche Vielfalt in der Gesellschaft nehmen wir Liberale als Chance und nicht als Risiko wahr. Diese zunehmende Pluralisierung insbesondere in der Schule birgt jedoch gewisses Konfliktpotenzial zwischen individueller Religionsfreiheit, Elternrecht und staatlicher Schulpflicht. Deshalb ist eine grundsätzliche Abwägung, vor allem jedoch ein schonender Ausgleich zwischen diesen Rechtsgütern in jedem Einzelfall notwendig. Wir freuen uns, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen diese Abwägung getroffen hat und zwei richtungsweisende Urteile zum Verhältnis von Rechtsordnung und Religion im Schulraum gefällt hat.

 

 

679-Ruppert-Wegweisende Gerichtsentscheidungen zum Ver

679-ruppert-wegweisende_gerichtsentscheidungen_zum_ver.pdf

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