ROHDE: Saisonkurzarbeitergeld nicht um jeden Preis
BERLIN. Zu den laufenden Ausschussberatungen zum Saisonkurzarbeitergeld erklärt der zuständige FDP-Berichterstatter im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jörg ROHDE :
Die FDP spricht sich entschieden gegen jede zusätzliche finanzielle Belastung der Beitragszahler zur Sozialversicherung aus und wird dem bisher vorliegenden Gesetzentwurf zum Saisonkurzarbeitergeld nicht zustimmen. Die gestrige Expertenanhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales hat deutlich gemacht, dass eine zwangsweise Einbeziehung von Branchen in das Umlageverfahren die Unternehmen erheblich belastet und somit Arbeitsplätze gefährdet. Der Entlastung der Sozialkassen durch die Übernahme der Beiträge während des Arbeitsausfalls im Winter durch die Arbeitgeber stehen erhebliche Kostensteigerungen bei der Bundesagentur für Arbeit gegenüber. Denn für die betroffenen Arbeitnehmer entstehen neue Anwartschaften in der Arbeitslosenversicherung, die zu höheren Arbeitslosengeld-Leistungen führen und somit Mitnahmeeffekte begünstigen. Um die Belastungen für die Bundesagentur für Arbeit - und damit für alle Beitragszahler - so gering wie möglich zu halten, muss z.B. die Jahresarbeitszeit flexibler gestaltet werden können. Deutlich höhere Zeitguthaben als bisher wären eine Möglichkeit, auch negative Zeitkonten sind denkbar: Statt des Bezuges von Saisonkurzarbeitergeld nach Abbau der Arbeitszeitguthaben könnten Arbeitsausfälle aufgrund schlechten Wetters oder bei schwacher Auftragslage im Frühjahr wieder durch nachträgliche Überstunden ausgeglichen werden. Auch für negative Arbeitszeitguthaben könnte der Wintergeld-Zuschuss als Anreiz gewährt werden. So kann die Inanspruchnahme von Saisonkurzarbeitergeld vermieden werden.
Das Saisonkurzarbeitergeld ist ein Versprechen der alten, rot-grünen Bundesregierung an die Gewerkschaften und die Bauindustrie. Jetzt ist die CDU/CSU-Fraktion gefordert, die Bundesregierung zur Vernunft zu bringen und den Gesetzentwurf in drei Punkten zu korrigieren.
1. Branchen sollen nur dann am Umlageverfahren teilnehmen, wenn die entsprechenden Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen dies beim Bundesarbeitsministerium beantragen.
2. Die Arbeitnehmer müssen Zeitguthaben einbringen.
3. Jede Missbrauchsmöglichkeit durch die Hintereinanderschaltung von Saisonkurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld muss ausgeschlossen werden.
Isabella Pfaff
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