27.06.2005FDP

RÖSLER: Beim Bleiberecht fehlt die Toleranz / Verfassungsbedenken gegen Altersgrenze beim Nachzug

FDP-Sprecher ROBERT VON RIMSCHA teilt mit:

Hannover. Enttäuscht zeigte sich FDP-Präsidiumsmitglied Philipp Rösler von den Ergebnissen der Innenministerkonferenz. "Eine Bleiberechtsregelung für Kinder und Jugendliche, die seit über sechs Jahren in Deutschland leben, wäre im Sinne der Menschlichkeit gewesen. Nachdem bereits im Zuwanderungsgesetz keine Lösung für ein Bleiberecht gefunden worden ist, hätten wir jetzt ein Zeichen im Sinne der Toleranz setzen können. Zurzeit muss in jedem einzelnen Fall entschieden werden, ob hier ein Härtefall vorliegt oder nicht", sagte Rösler. Wer von Integration rede, könne sich nicht verweigern, wenn es darum gehe, bereits integrierten Kindern ausländischer Herkunft in Deutschland ein Bleiberecht zu ermöglichen." Es macht keinen Sinn, Kinder und Jugendliche, die in Deutschland aufgewachsen und zur Schule gegangen sind, in Länder zurückzuschicken, die sie gar nicht kennen."
Wenig sinnvoll findet Rösler auch den Plan, beim Zuzug von Ehepartnern eine Altersgrenze von 21 Jahren und Sprachtests einzuführen. "Die Altersgrenze ist verfassungsrechtlich bedenklich. Die Forderung, bereits im Heimatland die deutsche Sprache zu lernen, ist zudem ziemlich realitätsfremd." Besser sei eine Verpflichtung zur Teilnahme an Sprachkursen in Deutschland nach der Einreise. Wer die Kurse nicht erfolgreich abschließe, dem könne dann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verwehrt werden.

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