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Plädoyer wider die Gängelung des Bürgers

ZeitungsstapelKlaus Max Smolk schreibt über die Entmündigung des Bürgers
17.06.2014

Die Richter vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe mussten sich der Frage beschäftigen: Können Radfahrer nach einem nicht von ihnen verursachten Unfall dafür belangt werden, dass sie keinen Helm getragen haben – obwohl es in Deutschland keine Helmpflicht gibt? Droht damit die Einführung der Helmpflicht durch die Hintertür? Anlässlich des Urteils hält Wirtschaftsjournalist Klaus Max Smolka in einem Beitrag für die FAZ ein Plädoyer „Wider die Gängelung des Bürgers.“

Smolka bedauert in seinem Kommentar, „wie sehr wir uns daran gewöhnt haben, der persönlichen Entscheidungsfreiheit beraubt zu werden.“ Der Helm sei auch deshalb ein gutes Beispiel, weil er zeigt, wie ein einmal gesetzter Eingriff immer weiter fortdringt: „In allerlei Ländern müssen inzwischen Radfahrer Helm tragen, auch in Deutschland flammt die Diskussion darüber regelmäßig auf.“

Für den Autoren stellt das die Erziehung zur Unmündigkeit dar: „Zwangsfürsorge, Sicherheit um jeden Preis und überall“ Smolka ziert an dieser Stelle auch den früheren Verfassungsrichter Paul Kirchhof, der gesagt hat: „Wer einem anderen das Beste wünscht, ist ein guter Mensch. Wer das Beste befiehlt, ist ein Tyrann.“

Smolka betont aber auch: „Die Gängelung ist indes nicht nur ein Phänomen des Staats, wie oft behauptet. Die Wirtschaft, die ständig mehr Freiheit anmahnt, ist oft keinen Deut besser. Nutzt es dem Geschäft, wirbt sie munter für Regulierung – man betrachte die Unternehmen, die die neuerdings obligatorischen Rauchmelder in Häusern installieren.“

Für Smolka gibt es nur einen Grund, die Freiheit einzuschränken: „Wenn es Schaden von anderen verhindert.“

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