01.02.2006FDP-FraktionInnenpolitik

PILTZ: Zuwanderungspläne Schäubles sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar

BERLIN. Zu den Plänen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, dass Ehepartner aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) nur noch dann nachziehen dürfen, wenn beide Partner mindestens 21 Jahre alt sind, erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela PILTZ:

Wolfgang Schäubles Pläne zum Nachzug verstoßen gegen unsere Verfassung und sind auch politisch nicht haltbar. Der Schutz von Ehe und Familie ist in unserem Grundgesetz institutionell verankert und genießt einen hohen Stellenwert für alle Menschen in unserem Land. Eine Regelung, bei der ein Nachzug für Ehegatten erst ab 21 Jahren möglich ist, verstößt gegen diesen konstitutionellen Grundsatz. Darüber hinaus ist es nicht zu verstehen, warum der Innenminister die Verhinderung der Zwangsehe vorschiebt. Denn er kann doch nicht wirklich annehmen, dass damit nur eine Zwangsehe verhindert wird. Vermutlich sind es erste Versuche, den gefundenen Kompromiss zum Zuwanderungsrecht wieder aufzuschnüren und nach und nach härtere Regelungen durchzusetzen. Die FDP wird diesem Vorhaben nicht zustimmen.

Knut Steinhäuser
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157-piltz-zuwanderungsplaene_schaeubles.pdf

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