24.05.2013FDP-FraktionInnenpolitik

PILTZ / WOLFF: Freiheit und Sicherheit nicht gegeneinander ausspielen

BERLIN. Zur Frühjahrs-Tagung der Innenministerkonferenz erklären die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende, Gisela PILTZ, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Recht der FDP-Bundestagsfraktion Hartfrid WOLFF:

PILTZ:
Durch stetes Wiederholen von Forderungen nach mehr Überwachung wird die Forderung nicht plausibler. Videoüberwachung im öffentlichen Raum auszuweiten, schafft Scheinsicherheit. Statt nach mehr Kameras zu rufen, die das Verhalten unbescholtener Passanten aufzeichnen, sollten die Länder sich an die eigene Nase fassen und endlich den rapiden Abbau bei ihrer Polizei stoppen. Absurd ist, die Videoüberwachung auszuweiten, wenn selbst dort, wo sie heute schon rechtlich erlaubt ist, technische Probleme bestehen. Videoüberwachung, die nur Datenberge produziert, die mangels Personal überhaupt nicht gesichtet werden können, bringt für die Sicherheit der Menschen nichts.

Echte Sicherheit schafft die effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr durch eine angemessene Zahl von Polizistinnen und Polizisten. Wer jetzt nach einer Videoüberwachung in immer mehr Bereichen des öffentlichen Lebens ruft, hat morgen mit Verfahren wie INDECT, die vermeintlich "abnormes" Verhalten in den Aufzeichnungen brandmarken wollen, auf dem Plan. Wer sich immer und überall beobachtet fühlen muss, kann sich nicht mehr frei und ungezwungen bewegen.

WOLFF:
Der Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission zu den schrecklichen NSU-Morden darf nicht als Freibrief für ein "weiter so" verstanden werden. Vielmehr ist es dringend notwendig, den Verfassungsschutz in Bund und Ländern zu modernisieren und Behördenegoismen zurückzudrängen. Das Spiel "Ich sehe was, was du nicht siehst" ist ein Spiel mit dem Feuer, wenn Behörden gesetzlich bereits heute gegebenen Informationsmöglichkeiten und -pflichten nicht ausreichend nachkommen. Die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden zu verbessern, ist aber weder Selbstzweck noch rechtsfreier Raum. Es bedarf gesetzlicher Grundlagen und Grenzen, um das Trennungsgebot zu wahren. Der Grundrechtsschutz, der sich auch in der Aufgabentrennung der einzelnen Behörden wiederspiegelt, darf nicht ausgehöhlt werden.

Dringend erforderlich ist eine klare, gesetzliche Regelung für Anwerbung, Führung und Einsatz von V-Leuten. Diese Standards müssen in Bund und Ländern verbindlich sein. Eine Befugnis zum Begehen von Verbrechen darf es allerdings nicht geben. Ein Staat, der bei V-Leuten Verbrechen duldet, ist nicht weit entfernt von einem Staat, der gedungene Verbrecher losschickt. Der Fall Carsten Sz. vom Brandenburger Verfassungsschutz darf sich nie mehr wiederholen. Einen solchen Bruch mit dem Rechtsstaatsprinzip wird es mit der FDP nicht geben.
412-Piltz-Wolff-Ueberwachung.pdf

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