PILTZ: Keine Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung
BERLIN. Zur Forderung des Generalbundesanwalts Kay Nehm, Maut-Daten auch zur Strafverfolgung zu verwenden, erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela PILTZ:
Gegen die Nutzung der Maut-Daten bei der Verbrechensbekämpfung, wie es Generalbundesanwalt Kay Nehm erwägt, bestehen erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Bisher waren die Maut-Daten ausschließlich zu Abrechnungszwecken erhoben worden. Diese strikte Zweckbindung wurde im Autobahnmautgesetz aus guten Gründen eindeutig verankert. Denn sonst hätte das Gesetz im Deutschen Bundestag keine Mehrheit gefunden. Die weitergehende Nutzung zu Fahndungszwecken ist rechtswidrig.
Vor einer Aufweichung dieses Gesetzes muss dringend gewarnt werden. Schon der Versuch, diese Zweckbindung zu lockern, wird dazu führen, dass unter dem Deckmantel von Terrorismus und organisierter Kriminalität der Datenschutz immer weiter ausgehöhlt wird. Geht es heute noch um schwerste Delikte, wird es morgen um die mittlere und einfachere Kriminalität, Sozialmissbrauch oder Schwarzarbeit gehen. Damit wird der Bürger immer mehr zum Objekt staatlicher Beobachtung, ohne dass der Staat die Effektivität der Maßnahme darlegt. Zudem macht sich der Staat immer mehr privatwirtschaftliche Daten zu Eigen. Mal ist es die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten, die von den Kommunikationsunternehmen zu speichern und herauszugeben sind und jetzt sollen die Maut-Daten von Toll-Collect gespeichert und herausgegeben werden. Die Kosten übernehmen letztendlich damit die Bürger. Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt es weiterhin entschieden ab, gerechtfertigt durch Einzelfälle, immer mehr Freiheitsrechte dem Staat zu opfern.
Knut Steinhäuser
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