14.07.2005FDP-FraktionInnenpolitik

PILTZ: Keine flächendeckende Videoüberwachung!

BERLIN. Zur Diskussion über die Ausweitung der Videoüberwachung in Deutschland erklärt die Sprecherin für Datenschutz der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela PILTZ:

Die FDP lehnt eine flächendeckende Videoüberwachung ab. Schon das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen zur Videoüberwachung immer deutlich gemacht, dass eine Rundumüberwachung massiv gegen die Grundrechte der Bürger verstößt und deshalb unzulässig ist. Die schrecklichen Anschläge von London zeigen auch, dass die Videoüberwachung die Terroristen von den blutigen Gräueltaten nicht abhalten konnte. Ein Terrorist, der den eigenen Tod in Kauf nimmt, wird sich von der Videoüberwachung an einem bestimmten Ort nicht abschrecken lassen.
Die FDP hat seit jeher gefordert, die tatsächlichen Maßnahmen - wie etwa die in Deutschland längst überfällige Einführung des Digitalfunks für die Polizei " zum Schutz vor Terror und Verbrechen umzusetzen. Dies ist wichtiger als eine allumfassende Überwachung. Verbrechen werden besser bekämpft und terroristischen Gefahren besser begegnet, wenn die offenen Planstellen bei der Polizei besetzt werden. Der angebliche Schutz durch Videoüberwachung ist ein scheinbarer Schutz, da eine Videokamera nicht in das Geschehen eingreifen kann. Der Polizist, der vor einem Bildschirm sitzt, kann dem Bürger nicht helfen und wird von der Masse an Bildinformationen überflutet.

Bettina Lauer
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