03.05.2013FDP-FraktionDatenschutz

PILTZ: Grundrechtsschutz gestärkt

​BERLIN. Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft gebilligt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft zugestimmt und so den Weg für ein deutliches Plus an rechtsstaatlichen Hürden bei den Befugnissen der Sicherheitsbehörden frei gemacht.Das vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte Gesetz, das von Rot-Grün eingeführt worden war, wurde durch die Neuregelung mit rechtsstaatlichen Hürden wie Benachrichtigungspflichten und Richtervorbehalt versehen. Die Abfragebefugnis richtet sich nur auf Bestandsdaten, nicht auf Verkehrsdaten und erst recht nicht auf Inhaltsdaten von Telekommunikation. Es geht etwa um Daten wie den Inhaber einer Telefonnummer oder auch einer IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt. Eine Speicherverpflichtung der Provider ist mit dem Gesetz nicht verbunden. Das Gesetz regelt zudem nur die Abfrage in konkreten Einzelfällen, keine Massenabfragen. Ein Zugriff der Sicherheitsbehörden auf Daten zum Surfverhalten oder gar auf E-Mail-Inhalte ist mit dem Gesetz nicht verbunden. Anders als zu rot-grünen Zeiten sind nun die Befugnisse der Sicherheitsbehörden mit strikten rechtsstaatlichen Vorgaben versehen. Anders als nach der bisherigen Rechtslage dürfen nur noch die im Gesetz explizit genannten Behörden überhaupt auf die Daten zugreifen. Zudem dürfen Zugangssicherungsdaten wie PINs oder PUKs, die bisher nach dem verfassungswidrigen rot-grünen Gesetz ohne besondere Sicherungsmechanismen abgefragt werden durften, nur noch mit Richtervorbehalt abgefragt werden. Zudem müssen die Betroffenen der Abfrage von dynamischen IP-Adressen anders als bisher benachrichtigt werden.Wie schon im bisher geltenden, von Rot-Grün eingeführten Recht ist die Abfrage zu Zwecken der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie zur Gefahrenabwehr möglich. Eine Ausweitung der Befugnisse liegt darin nicht. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Zwecke ausdrücklich als verfassungsgemäß anerkannt. Selbstverständlich dürfen die Daten aber nicht willkürlich abgefragt werden, sondern nur dort, wo die Kenntnis eines bestimmten Bestandsdatums es erforderlich ist, um einen Verstoß gegen die Rechtsordnung zu verfolgen.

358-Piltz-Grundrechtsschutz

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