PILTZ: Forderungen des Datenschutzkongresses ernst nehmen!
BERLIN. Zum Datenschutzkongress 2006 des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. in Ulm und zur Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Magdeburg erklärt die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela PILTZ:
Die FDP teilt die Einschätzung der Datenschützer, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit der Begründung des Kampfes gegen Terror immer weiter zurückgedrängt wird. Für eine nur gefühlte Sicherheit wird heute vieles akzeptiert, was ohne Bedrohungslage nicht akzeptiert worden wäre. Man muss aber sehr genau hinsehen, welche Maßnahmen tatsächlich ein mehr an Sicherheit bieten und es bedarf einer kritischen Bewertung, ob dieser Sicherheitsgewinn die Aufgabe persönlicher Freiheiten wert ist.
Das bloße Sammeln von Daten unter dem Stichwort der Terrorbekämpfung wird daher von der FDP weiterhin abgelehnt. Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationswesen sowie Rasterfahndungsmaßnahmen und großflächige Videoüberwachungs-maßnahmen führen zu einer umfangreichen Datensammlung, welche die Sicherheit nicht automatisch erhöht. Die Konzentration auf tatsächliche Verdachtsfälle kann weitaus effektiver sein. Zudem ist der Preis einer zunehmenden Überwachungsgesellschaft hoch. Schon ein unbewiesener Verdacht kann ausreichen, um im Rahmen von Akkreditierungsverfahren wie bei der Fußballweltmeisterschaft von den Sicherheitsbehörden als Bedrohung identifiziert zu werden und so gegebenenfalls um die eigene wirtschaftliche Existenz gebracht zu werden. Über Mautdaten, Telekommunikationsdaten und RFID-Chips in Ausweispapieren und zukünftig gegebenenfalls auch an Konsumgütern entsteht zunehmend die Möglichkeit, über technische Überwachungsmaßnahmen
Bewegungsprofile zu erstellen. Die Veränderung der technischen Überwachungsmöglichkeiten und die Veränderung der terroristischen Bedrohungslage erfordert eine breit angelegte Diskussion, welche Mindestfreiheiten dem unverdächtigen Bürger gegenüber der Überwachung durch den Staat in jedem Fall zuzugestehen sind. Die Gesellschaft muss sich darüber klar werden, wo genau die rote Linie in der Überwachung des Einzelnen ohne konkreten Tatverdacht liegt.
Die Ergebnisse einer solchen Diskussion müssen sich im neuen Bundesdatenschutzgesetz wieder finden.
Knut Steinhäuser
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