OTTO: Rundfunkgebühr bei Aldi demonstriert Widersinnigkeit der öffentlichen Rundfunkfinanzierung
BERLIN. Zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt, Aldi müsse für Fernsehgeräte, die in seinen Märkten angeboten werden, Rundfunkgebühren entrichten, erklärt der medien- und kulturpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim OTTO:
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt und die Einschätzung des Hessischen Rundfunks zeugen von einer weltfremden Betrachtungsweise und demonstrieren die Schwäche der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems.
Mit in Kartons verpackten und in einem Verbrauchermarkt angebotenen Fernsehgeräten wird kein Rundfunk empfangen. Eine Ausstellung der Geräte findet bei Aldi nicht statt, sie werden nicht zum Empfang bereitgehalten, sondern lediglich zum Verkauf. Eine andere Sichtweise ist völlig unrealistisch. Dafür bedeutet die Entscheidung eine weitere wirtschaftliche Belastung für den Händler wie für den Konsumenten, der durch die gestiegenen Belastungen ebenfalls betroffen ist.
Diese neuerliche Schelmerei aus dem Reich der Rundfunkgebühren zeigt zum wiederholten Male, dass das System der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unklar und überholt ist. Die Koppelung an "zum Empfang bereitgehaltene Geräte" muss endlich aufgelöst werden. Die unterschiedliche Rechtsprechung in den Bundesländern macht diese Angelegenheit endgültig zu einer kostspieligen Farce.
Meine These, dass die Rundfunkgebühr einer einheitlichen Medienabgabe, die von jedem volljährigen Bürger entrichtet wird, weichen sollte, wird dadurch erneut bestätigt. Die Medienabgabe wäre eine effizientere, transparentere und gerechtere Art der Rundfunkfinanzierung, die zudem die kostspielige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) überflüssig machen würde.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de