12.03.2006FDP-FraktionKulturpolitik

OTTO: Kultur muss verfassungsrechtlich abgesichert sein

BERLIN. Zur der von der FDP-Fraktion beantragten Aufnahme des Staatszieles Kultur ins Grundgesetz erklärt deren Kulturexperte und Vorsitzender des Kulturausschusses des Deutschen Bundestages, Hans-Joachim OTTO:

Die Mittel der öffentlichen Hand für Kulturförderung sind in den vergangenen Jahren drastisch gekürzt worden. So ist die Gesamtsumme aller öffentlichen Kulturausgaben in nur drei Jahren von 8,4 Mrd. Euro auf 7,88 Mrd. Euro zurückgegangen. Vor allem die Länder und Kommunen sind für die Kürzungen verantwortlich, was aber nicht allein auf die angespannte Haushaltslage und die allgemeinen Sparzwänge zurückzuführen ist.
Für die FDP-Fraktion ist es daher mehr denn je erforderlich, ein klar vernehmbares Zeichen für die Kultur zu setzen und sie als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Damit schafft man ein ganz starkes politisches Signal - ein Signal, dass Kultur nicht ein Sahnehäubchen für gute Zeiten, sondern auch in schlechten Zeiten die Gesellschaft im Kern zusammenhält. Denn internationale Erfahrungen belegen: Die Zivilgesellschaft lässt sich nur dann für die Kultur begeistern, wenn der Staat sich nicht gleichzeitig zurückzieht. Denn kein Förderer, kein Mäzen will seine Spende dem Finanzminister oder Stadtkämmerer geben, sondern will, dass sie der Kultur zugute kommt. Daher brauchen wir eine verlässliche und stetige Grundfinanzierung der Kultur durch den Staat, auf dessen Fundament eine hoffentlich wachsende private Förderung aufsetzen kann.
Die desaströsen Erfahrungen mit den Kulturetats rufen nach einer verfassungsrechtlichen Absicherung des Staatsziels Kultur - aus politischer Klugheit, ökonomischer Vernunft und intellektueller Selbstachtung.

Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
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343-otto-kultur_ins_grundgesetz_0.pdf

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